Energiepreis-Protest > Stadtwerke Chemnitz
Ich habe verloren ich muss zahlen
Cremer:
@FrauPost,
Sie hatten bereits am 19.10.2005 gepostet, das Sie Widerspruch iengelegt haben.
Gasversorger warten jetzt ab.
Jetzt schreiben Sie
Trotzdem wurde mir Strom abgestellt
da liegen doch Gründe vor, wieso, weshalb, warum
?
Alleine die Tatsache, dass Sie die Einzugsermächtigung zurückgezogen und haben und auch Widerspruch gemäß Musterbrief bereits im Okt. 2005 eingelegt haben, ist nicht ausreichend, dass die SW den Strom sperren.
Da muss leider noch etwas anderes sich ereignet haben, ich vermute mal, z.B. dass Sie Abschläge nicht bezahlt haben.
FrauPost:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas Ricke,
Sie sind spitze, wie immer sind Sie sehr direkt aber korrekt und ich mus mir eingestehen \"Mädel auch du machst Fehler\"
Aber ganz so untätig war ich nicht. Ich bekomme keine Prozeskostenbeihilfe, ich mus sogar den Rechtsanwalt, der meine Tochter wegen Ihres Unterhalts vertritt, selber zahlen. Ich verdiene wirklich nicht schlecht, besser als andere in meiner Branche. Das es aber noch andere Dinge für den allgemeinen Bedarf zu zahlen gibt, zählt nicht. Glauben Sie mir, ich war wirklich wegen dieser Angelegenheit schon unterwegs und habe es mir ausrechnen lassen.
Auch habe ich die anderen Anbieter schon unter die Lupe genommen, habe bis jetzt aber nicht den Schritt gewagt. Ich arbeite selber in einer Wettbewerbsbranche und weiß, das nicht alles Gold ist was glänzt. Aber nach dem Tritt von Ihnen in meinen Hintern, werde ich jetzt, genau das tun.
Auch weiß ich das Rechtsanwälte immer bestimmte Fachgebiete haben, daher ist mir vollkommen klar, das nicht jeder Anwalt alles wissen kann, aber die Überlegung ob ich nicht lieber die Forderung des Versorgers zahle und Nachts wieder besser schlafen kann oder mir einen Rechtsanwalt nehme der mich noch mehr kostet und der Kampf weiter geht, liegt oft sehr nahe.
Und ja, ich war vollkommen entmutigt, enttäuscht und verstört, wenn einem das Gas abgedreht werden soll, weil man \"Schulden\" hat, ist das nicht so toll.
Wobei? Warum Schulden? Ich habe doch nur das nicht gezahlt, was durch die Erhöhung zuviel berechnet wurde. Ich kann mich mit diesem Wort nicht anfreunden.
Das die Dame vom Amtsgericht keine Ahnung hatte, da haben Sie wahrscheinlich 100% Prozent recht, mann läßt sich aber nur nicht gerne auslachen. Mann denkt doch, die haben doch wenigstens ein bißchen Ahnung und so wie hier im Forum gesprochen wird, ist das doch ein allgemein bekanntes Thema, wieso weiß die Dame davon nichts. Ich kann doch nicht die einzige in Chemnitz sein, die gegen Ihren Energieversorger kämpft.
Ich danke Ihnen,
mit freundlichen Grüßen
Silvia Post
FrauPost:
Wenn Sie meine Beiträge gelesen haben, dann wissen Sie, das ich meine Abschläge gezahlt habe.
Ich habe jeden Monat abgelesen ausgerechnet im Verwendungszweck deutlich gemacht für was ich zahle.
Wie schon geschrieben, wurde mir sogar ein Termin zugeschickt, das ich zu einem persönlichen Gespäch kommen soll, ich wurde telefonisch schon bedroht und unter Druck gesetzt.
Gestern habe ich auch meine Schlussrechnung genau pünklich auf den Termin gezahlt.
Es ist nichts anderes dahinter, auser das ich wissen möchte was mit meine Guthaben aus 2005 geworden ist, bis heute keine Erklärung.
Natürlich habe ich mir das abgezogen, und ich habe nur die Differenz gezahlt die ich mir ausgerechnet habe.
Die Forderung beträgt sich mit Mahnkosten 5 (mehrere) Euro Inkassokosten 35 Euro (wird nach der ersten Mahung berrechnet) Sperrkosten 45 Euro und die abgezogene Differenz auf rund ca 300 Euro.
RR-E-ft:
@Frau Post
Sie sollten sich noch einmal genau den oben verlinkten Beitrag und die betreffende Entscheidung des LG Düsseldorf durchlesen.
Möglicherweise gibt es offene Forderungen, die nicht unter Ihren bisherigen Unbilligkeitseinwand fallen, weshalb die Androhung einer Versorgungssperre zulässig sein kann.
Möglicherweise ist es möglich, jetzt noch die Unbilligkeit insgesamt einzuwenden.
Wenn jedoch ein Fall so besonders liegt wie bei Ihnen, dann ist es schon notwendig und ratsam, die Sache durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Ggf. zahlen Sie doch - als geringeres Übel - vollständig unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Billigkeitskontrolle und der Rückforderung, um wieder ruhig schlafen zu können.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
FrauPost:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas Ricke,
\"Möglicherweise ist es möglich, jetzt noch die Unbilligkeit insgesamt einzuwenden\"
Diesen Satz verstehe ich leider nicht ganz, ich habe Einwand für die komplette Schlussabrechnung 2005 und nun auch 2006 Wiederspruch eingelegt.
\"Möglicherweise gibt es offene Forderungen, die nicht unter Ihren bisherigen Unbilligkeitseinwand fallen, weshalb die Androhung einer Versorgungssperre zulässig sein kann. \"
Was könnte das sein? Ich bin mit meinen Zahlungen auf dem laufenden, selbst die Schlussrechnung habe ich pünktlich, zwar gekürzt und ohne Mahn- und Inkassokosten, gezahlt.
Sie haben recht, ich werde einen Anwalt aufsuchen, ich bin noch nicht bereit einfach aufzugeben, erst recht nicht nach Ihren heutigen Antworten.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Silvia Post
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