Energiepreis-Protest > Stadtwerke Chemnitz

Ich habe verloren ich muss zahlen

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FrauPost:
Ich kämpfe seit 10/2005, habe jeden Rat der mir hier gegeben wurde genutzt.
Habe Wiederspruch mit Musterschreiben eingelegt, habe Einzugsermächtigung zurück genommen, habe selber jeden Monat abgelesen und eingezahlt, wiederholt auf Absagen Wiederspruch geschrieben (dreiseitige Schreiben die mich viel Zeit und Nerven gekostet haben) u.s.w. u.s.w. Jeder der kämpft, kennt den Verlauf.
Trotzdem wurde mir Strom abgestellt.
Nun bin ich umgezogen, eine neue Kundennummer bekomme ich nicht, wie mir hier im Forum zugesichert wurde, denn es liegt im Ermessen des Versorgers und für Gas, gibt es in Chemnitz nur einen.
Und auch für meine neue Wohnung ist mir nun die Sperre angedroht worden.
Denn die Schulden (ich bin nun Schuldner!!) übertragen sich auf die neue Wohnung.
Darauf hin war ich, wie hier im Forum auch immer wieder geraden wird, beim Amtsgericht Chemnitz.

Diese haben mir klipp und klar gesagt: diese ganze Angelegenheit ist Unfug! Ich habe KEIN Recht gegen eine allgemeine Preisanpassung, Wiederspruch einzuglegen. Wenn dann müßte ich auch Klagen, und wo gibt es denn sowas, das eine einzelne Person, sich gegen Erhöhungen der Energie wehrt. Auch sind es wirklich Schulden, wenn ich nicht den gesamten Preis zahle und damit ist eine Sperre berechtigt. Und wenn ich eine \"Einstweilige Verfügung\" beantrage, das mann mir mein Strom nicht abdreht, da müßte ich dann auch Klagen. Auch hat die Dame noch nie was von einem Energieverbraucherbund gehört, und wenn dieser den Kunden solche Flöhe ins Ohr setzt, dann soll er sich auch kümmern.

So ich bin am Ende, ich werde nun gebeugten Hauptes zu meinen Energieversorger gehen, muss dort reumütig um Verzeihung bitten und lieb die Forderung: Mahnkosten Sperrkosten Inkassokosten und Preisanpassung zahlen. Was anderes bleibt nicht mehr, ich habe ein Kind und muss ab und zu auch Essen kochen und zwar mit Strom.

Ein Wechsel zu einen anderen Stromanbieter kann bis zu 8 Wochen dauern.

Im übrigen werden mir 11 Euro \"Strafe\" berechnet, weil ich kein Abbucher mehr bin, das ist alles ein böser Witz und ich kann nicht mehr lachen, auch nicht mehr schlafen.

FrauPost:
Wie kann ich Hausverbot erteilen? Ich habe kein Privathaus, bin nur Mieter, die können doch einfach ohne bei mir zu klingen, im Hausflur an meinen Stromzähler ran und abstellen. Das haben die \"Guten\" beim letzten mal auch gemacht.

RR-E-ft:
@Frau Post

Keiner weiß, wie sich die Geschichte zugetragen hat und was beim Amtsgericht Chemnitz wie beantragt wurde.

Schließlich hieß es auch, man solle nicht ohne Anwalt sein Recht bei den Gerichten suchen.

Nun mag es sein, dass dem Amtsgericht Chemnitz die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen gem. § 315 BGB nicht bekannt ist, weil es schon am entsprechenden Vortrag fehlte.

Wohlmöglich waren Sie nur auf der Rechtsantragsstelle und die Aussagen stammen noch nicht einmal von einem Richter.

Es gibt viele Landgerichtsentscheidungen, die etwas anderes besagen, zuletzt Landgerichte Dresden und Koblenz.

Zudem wollten Sie doch wohl auch alsbald den Stromversorger wechseln.

Wenn Sie es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen ließen, es also ein Urteil oder einen Beschluss geben sollte, stellt sich die Frage, ob diese Entscheidung  rechtskräftig ist oder aber ein Rechtsmittel besteht und dieses Aussicht auf Erfolg hat.

Sie hätten sich mit Anwalt sogleich an das zuständige Landgericht wenden sollen.

Dafür, dass jemand ohne vertiefte Kenntnisse allein zum Gericht marschiert und das Gericht nicht von seinem Rechtsstandpunkt überzeugen kann, kann niemand etwas.

Auch Mieter können wirksam Hausverbot erteilen.

Hatten Sie das hier gelesen:

LG Düsseldorf: Recht zur Sperrung nach Unbilligkeitseinwand



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

FrauPost:
Sie haben vollkommen Recht, natürlich bin ich gestern, nach dem ich bei meinem Versorger war und der mir gesagt hat das die Forderung auch auf die neue Wohnung bezogen wird, gleich zum Amtgericht gelaufen, zur Rechtsberatung. Wenn mann so einen Hammer vor den Kopf bekommt ist mann nun mal verzeweifelt.

Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten, auch wenn ich nicht schlecht verdiene, müsste ihn aber trotzdem aus eigener Tasche bezaheln, also versucht mann es erst mal alleine.

Und wie im Nachhienein noch geschrieben, der Wechsel kann bis zu 8 Wochen dauern. Und nur Strom, leider kein Gas.

Wuste nicht das Sie so schnell antworten, vielen Dank, ihnen trotzdem

RR-E-ft:
@Frau Post

Es wurde doch wohl immer schnell geantwortet.

Ich habe es bisher so verstanden, dass Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Chemnitz waren, dort wohl auf einen Rechtspfleger gestoßen sind, der meinet, ein solcher Antrag habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb Sie dann resigniert davon abgesehen haben.

Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, Anwalts- und Prozesskosten zu bestreiten, hat unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Es muss also niemand ohne Anwalt sein Recht bei Gericht suchen.

Hatten Sie noch keinen Antrag gestellt und wurde über einen solchen auch nicht zu Ihren Ungunsten entschieden, dann haben Sie bisher gar nicht verloren, allenfalls resigniert und aufgegegeben.

Ggf. sollten Sie sich deshalb von einem Kollegen vor Ort umfassend beraten lassen.

Dieser sollte die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte prüfen.

Dazu ist es notwendig, den gesamten Sachverhalt, auch bezüglich der Schulden von der alten Wohnung zu prüfen.

Der Versorgerwechsel beim Strom dauert aktuell etwa vier Wochen zum Monatsersten, wenn man alles geregelt hat.

So lange, wie Sie hier schon im Forum sind, hätten Sie den Stromlieferanten also wohl schon wirksam wechseln können.

Erst mal ellein versuchen, ist ganz schlecht, weil später auch ein Anwalt eine schlecht angefangene Sache nicht mehr in die richtigen Bahnen gelenkt bekommt.

Deshalb niemals erstmal alleine etwas versuchen.

Auch wenn Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden, nehmen Sie bitte das Gaspreis- Urteil des OLG Karslruhe vom 28.06.2006 mit und verweisen weiter auf  OLG München, NJW-RR 1999, 421; LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; BGH NJW 2003, 1449; BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW 2006, 684; BGH NJW 2006, 1667; LG Oldenburg, WuM 2006, 162; LG Mönchengladbach, RdE 2006, 170; LG Neuruppin, ZMR 2006, 290; Hanau, ZIP 2006, 1281; Säcker, RdE 2006, 65; Markert, RdE 2006, 81 und 137; ders. ZNER 2006, 138; Arzt/ Fitzner, ZNER 2005, 305 ff.; Fricke, WuM 2005, 547; v. Hammerstein, ZNER 2005, 9 ff.; Schwintowski, N&R 2005, 90, 92; Held, NZM 2004, 169, ders. VuR 2003, 269 und verweisen Sie auf die Entscheidungssammlung unter

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1711/

Sie dürfen nicht erwarten, dass jeder Anwalt weiß, worum es bei § 315 BGB geht.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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