@Frau Post
Es wurde doch wohl immer schnell geantwortet.
Ich habe es bisher so verstanden, dass Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Chemnitz waren, dort wohl auf einen Rechtspfleger gestoßen sind, der meinet, ein solcher Antrag habe keine Aussicht auf Erfolg, weshalb Sie dann resigniert davon abgesehen haben.
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, Anwalts- und Prozesskosten zu bestreiten, hat unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Es muss also niemand ohne Anwalt sein Recht bei Gericht suchen.
Hatten Sie noch keinen Antrag gestellt und wurde über einen solchen auch nicht zu Ihren Ungunsten entschieden, dann haben Sie bisher gar nicht verloren, allenfalls resigniert und aufgegegeben.Ggf. sollten Sie sich deshalb von einem Kollegen vor Ort umfassend beraten lassen.
Dieser sollte die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte prüfen.Dazu ist es notwendig, den gesamten Sachverhalt, auch bezüglich der Schulden von der alten Wohnung zu prüfen.
Der Versorgerwechsel beim Strom dauert aktuell etwa vier Wochen zum Monatsersten, wenn man alles geregelt hat.
So lange, wie Sie hier schon im Forum sind, hätten Sie den Stromlieferanten also wohl schon wirksam wechseln können.
Erst mal ellein versuchen, ist ganz schlecht, weil später auch ein Anwalt eine schlecht angefangene Sache nicht mehr in die richtigen Bahnen gelenkt bekommt.Deshalb
niemals erstmal alleine etwas versuchen.
Auch wenn Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden, nehmen Sie bitte das Gaspreis- Urteil des OLG Karslruhe vom 28.06.2006 mit und verweisen weiter auf OLG München, NJW-RR 1999, 421; LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; BGH NJW 2003, 1449; BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW 2006, 684; BGH NJW 2006, 1667; LG Oldenburg, WuM 2006, 162; LG Mönchengladbach, RdE 2006, 170; LG Neuruppin, ZMR 2006, 290;
Hanau, ZIP 2006, 1281;
Säcker, RdE 2006, 65;
Markert, RdE 2006, 81 und 137; ders. ZNER 2006, 138;
Arzt/ Fitzner, ZNER 2005, 305 ff.;
Fricke, WuM 2005, 547;
v. Hammerstein, ZNER 2005, 9 ff.;
Schwintowski, N&R 2005, 90, 92;
Held, NZM 2004, 169, ders. VuR 2003, 269 und verweisen Sie auf die Entscheidungssammlung unter
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1711/Sie dürfen nicht erwarten, dass jeder Anwalt weiß, worum es bei § 315 BGB geht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt