@Christian Guhl
Die Frage wurde doch hier schon oft besprochen, insbesondere auf Beiträge von Ihnen, insbesondere wohl auch in Bezug auf E.ON Avacon.
Einzig und allein § 4 Abs. 1 und 2 AVBV könnten etwas hergeben.
Darauf berufen sich die Energieversorger.
Zu Stromtarifpreisen:http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3400Dabei lässt sich selbstredend § 4 AVBEltV niemals ohne § 12 BTOElt lesen, wonach Tarife und ihre einzelnen Bestandteile einer behördlichen Genehmigung bedürfen.
Ohne eine solche behördliche Genehmigung, allein aufgrund von § 4 AVBEltV, geht es bekanntlich nicht (siehe nur Hessen). Zu Gastarifpreisen:http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697Bei Gastarifen ist noch darauf zu verweisen, dass es sich bei den Allgemeinen Tarifen im Sinne des § 4 AVBGasV nur um diejenigen Allgemeinen Tarife handeln kann, die bis 1998 in der BTOGas geregelt waren (im Einzlenen
Arzt/ Fitzner, ZNER 2005, 305 ff.):
Kleinverbrauchstarif K, Grundpreistarif G und Wahltarif. Eine im Vormarsch befindliche Meinung (u. a. von mir) stellt indes darauf ab, dass nach § 2 AVBV Versorgungsverträge schriftlich abgeschlossen werden sollen und sich in den schriftlichen Verträgen - vollkommen unabhängig von § 4 AVBV - ein vertragliches Preisänderungsrecht in Form einer AGB finden muss, auf welches sich § 4 AVBV dann überhaupt beziehen kann.
Einfach noch einmal genau in die Diskussion reinhören, die ja von Anfang an die Gleiche ist:http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.htmlhttp://www.radiobremen.de/stream/ondemand.php?file=/nordwestradio/unterwegs/gaspreise3.rm&media=rm(
Mittlerweile ist bekannt, dass EWE sehrwohl auch von der E.ON Ruhrgas Erdgasmengen bezieht. Die anderslautende Aussage könnte auf schlechte Vorbereitung zurückzuführen sein...).
Das ist eine Nuance, die teilweise von den Gerichten aufgegriffen wurde (LG Bremen, LG Dresden) jedoch allenfalls
obiter dicta, weil diese Urteile Sonderverträge betrafen, bei denen sich das Änderungsrecht gerade nicht aus § 4 AVBV ergeben kann.
Für diejenigen, die nicht zu den \"
Hörern von Radio Vatican\" gehören:
http://de.wikipedia.org/wiki/Obiter_dictumIm Übrigen gilt Folgendes:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/28/0,3672,3962556,00.htmlAlso bitte die \"Suchen\"-Funktion verwenden.
Ggf. hilft die Fertigung eines Ausdrucks, auf dem
farbliche Markierungen angebracht werden können. :wink:
Ich hoffe, die Antwort war erschöpfend und die Frage kommt nicht wieder.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt