Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: N-Ergie Nürnberg  (Gelesen 14965 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
N-Ergie Nürnberg
« am: 02. August 2006, 14:13:00 »
Bestes Beispiel für Public Relations ist die Aussage zur Abschlagsanpassung:


http://www.n-ergie.de/pages/pressemitteilungen_5717.php

Als wenn es einen Wettbewerb gäbe:

http://www.n-ergie.de/pages/pressemitteilungen_5716.php

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2006, 11:39:21 »

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2006, 16:08:19 »

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #3 am: 02. Februar 2007, 18:28:03 »
Kleiner Erfahrungsbericht in Sachen Widerspruch gegen Gaspreiserhöhung der N-Ergie:

Nachdem ich im vergangenen Herbst die Unbilligkeit des Gaspreises (Grundversorgung) eingewandt hatte, versuchte man mich, mit einem aussagelosen Schreiben über die allgemeine Preisexplosion auf dem Rohstoffmarkt von der Berechtigung zur Preiserhöhung zu überzeugen und wies meinen Widerspruch zurück.
Auf mein zweites Schreiben hin (Vorlage: Bund der Energieverbraucher) teilte man mir mit, man habe den Widerspruch vermerkt, werde aber dennoch auf Basis der neuen erhöhten Preise abrechnen. Die neuen Preise seien aus Sicht des Unternehmens nicht zu beanstanden...
Als ich im Dezember meine Abschlagszahlung ausgesetzt hatte -bislang zahlte ich den alten Abschlag ohne Reduktion- um bei Berücksichtigung von Verbrauch und Widerspruch eine Überzahlung bei der kommenden Jahresrechnung zu vermeiden (Reduktion auf Null), erfolgte über einen Monat keine Reaktion.
Dann kam eine überraschend milde Antwort dahingehend, dass ich doch bitte die weiteren Abschläge weiter bezahlen solle (keine Mahnung). Des weiteren bot man mir freundlicherweise an, ich könne ja bis zu einem gerichtlichen Entscheidung unter Vorbehalt zahlen und dann ggf. mein überzahltes Geld zurückerhalten. :roll:  :roll:  :roll:
Na ja, man kanns ja  mal versuchen...

Sobald meine erste Jahresrechnung nach Widerspruch kommt, werde ich weiter berichten.

Was mich interessiert, sind die Erfahrungen anderer Gasrebellen im Raum Nürnberg, deren Zahl (nach Unternehmensangaben) recht gering sein soll. Offenbar kann man als EVU hier noch aus dem Vollen schöpfen...

Offline wir_frieren

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #4 am: 13. Februar 2007, 08:46:21 »
hi*

habe auch so einen brief erhalten, nachdem ich auf grund der unbilligkeit widerspruch gegen hohe nachzahlung machte.

8 seiten, super freundlich!
auch mir sagen sie, ich solle doch erstmal unter vorbehalt zahlen.....
die preise für gas mussten erhöht werden, da der ÖLPREIS gestiegen ist......
keine mahnung, keine drohung, nur bitte, bitte erstmal überweisen.....

und nu????
bin ebenfalls etwas ratlos.......

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #5 am: 13. Februar 2007, 09:50:42 »
Zitat von: \"elmex\"
Was mich interessiert, sind die Erfahrungen anderer Gasrebellen im Raum Nürnberg, deren Zahl (nach Unternehmensangaben) recht gering sein soll.


Suchen Sie doch mal hier nach Gleichgesindten aus Ihrer Nähe:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Einwender_Liste/site__1710/

Protestgruppen sind hier aufgelistet:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/Protestgruppen/site__1716/

Ansonsten einmal die Verbraucherzentrale kontaktieren.

Symbadisch-rebellische Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #6 am: 13. Februar 2007, 15:16:24 »
@wir_frieren
"8 seiten, super freundlich und bitte, bitte" ist nur eine der Möglichkeiten den Kunden zu überzeugen die Jahresrechnungen und die Abschläge nicht zu kürzen. Vielleicht weiß man sich mittlerweile auch gar nicht mehr anders zu helfen, weil man sich rechtlich in die Ecke gedrängt fühlt.
@elmex hats ja schon beschrieben: "Na ja, man kanns ja mal versuchen... "

Wer unter Vorbehalt zahlt, wird das Geld nur über einen Rückforderungsprozeß zurückerhalten können.

Mit dem Billigkeitseinwand verlangen wir gerade vom Versorger, dass er uns in geeigneter Weise begründet, warum der Preis so hoch ist und warum der Preis gestiegen ist. Eine Begründung derart, dass der Ölpreis gestiegen ist, reicht hier nicht.  

Das Schreiben sollte man abheften.    

Gruss eislud

Offline elmex

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 98
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #7 am: 13. Februar 2007, 17:06:49 »
@taxman:
Zitat
Suchen Sie doch mal hier nach Gleichgesindten aus Ihrer Nähe:

Leider in Sachen N-Ergie Fehlanzeige...

Ich fühle mich schon beinahe vernachlässigt, denn mit mir hat man sich keine 8 Seiten Mühe gemacht, sondern es bei nur zweien belassen. Und die bestanden bis auf die Bitte, doch noch alles zu bezahlen, aus nichtssagenden Textbausteinen.

In Sachen "wollen wir mal so tun, als gäbe es einen Wettbewerb in Sachen Gas" ist in Nürnberg auch noch nichts angekommen. Offensichtlich sitzt man hier die Sache mit E-wie-einfach schlicht aus und wartet bis zur nächsten Erhöung. Aber wahrscheinlich macht man sich -je nach Unternehmensbeteiligung- sonst noch selbst Konkurrenz.

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #8 am: 13. Februar 2007, 17:39:21 »
Zitat von: \"elmex\"
Ich fühle mich schon beinahe vernachlässigt, denn mit mir hat man sich keine 8 Seiten Mühe gemacht, sondern es bei nur zweien belassen. Und die bestanden bis auf die Bitte, doch noch alles zu bezahlen, aus nichtssagenden Textbausteinen.


Dann stellen Sie selbst doch eine Protestgruppe zusammen. Die örtliche Presse hat vielleicht auf Sie gewartet und sucht händeringend nach Jemanden der endlich etwas unternimmt.

Glauben Sie es mir, innerhalb weniger Wochen sind Sie nicht mehr alleine und werden täglich angerufen:

"Äh, Sie sind doch der wegen dem Gas, oder?"

"Wenn Sie mit Gas meinen, dass ich Mitglied einer Protestinitative bin, welche sich gegen die hohen Energiepreise wehren will, sind Sie bei mir richtig."

"Äh, ja genau, das habe ich gemeint. Meinen Sie das des Gas wieder einmal billiger wird?"

"Also ich kann sagen, dass es bei mir billiger geworden ist, weil ich meinem Gasversorger geschrieben haben, dass ich es unbillig finde!"  :D

OK, Spass beiseite!

Mach dich mal bei deinen Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunden und Bekannten schlau ob es die genauso interessiert wie dich. Wenn ja, bist du schon mal nicht mehr alleine und musst denen nur noch das Handwerk beibringen. Viele Leute würdest du dann kennen lernen können. Manch Interessanter ist da auch dabei.

Viele symbadisch-rebellische Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline staros

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #9 am: 14. Februar 2007, 00:40:08 »
Ich habe bereits im September 2005 Widerspruch bei der n-ergie eingelegt. Nach ein paar Schreiben hin und her - die wohl alle bekommen - habe ich dann im Feb 06 meine Jahresabrechnung bekommen - nach alten Preisen - die fällige Nachzahlung wurde aber nicht abgebucht, sondern ich solle sie zahlen. Habe dann meine Rechnung an sie gefaxt und den Betrag der gekürzten Nachzahlung (1,05 Eur) überwiesen. Das wars.

Aktuell warte ich auf die Abrechnung 2007, muß ja jeden Tag kommen. Werde dann weiter berichten.

Viel Glück beim Kampf gegen das Monopol

Staros

Offline wir_frieren

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #10 am: 14. Februar 2007, 08:10:31 »
hi* hier mal ein paar auschnitte aus dem schreiben......hat jemadn eine idee? das ding kam letzten freitag, ich habe bis diesen freitag, um 500€ zu zahlen - oder nicht....das ist hier die frage!!!

im anhang zu deren schreiben war auch eine excell tabelle der BGW (wer ist das?), die sich da nennt:Entwicklung der BAFA-grenüberganspreise - prozentuale veränderung zu januar 2004....

die preiserhöhungen (drei allein in 2006), seien durch § 12 bundestarifforderung elektrizität (BTO Elt), genehmigt worden. \'die genehmigung der Preise gem. $ 12 BTO Elt ist ein INDIZ für die ANGEMESSENHEIT dieser Entgelte (vgl. Kammergericht Berlin Urt. vom 10.04.2002 (!!!2002???) AZ24U65/01BGH Urt. vom 5.2.2003 Az. VIII ZR 111/02) - mh????

auch könnte ich den strom anbieter wechslen - es geht hier aber um GAS....

dann heisst es: .....bla, bla , bla....da sich der weltmarktpreis für ÖL in den letzten monaten stetig im aufwährttrend befand, hat sich in gleichem maße DIE GASBESCHAFFUNG AUF DEM WELTMARKT verteuert.....
wegen preisrisiko dann die ÖLPREISBINDUNG.......
der importpreis für gas sei jan-aug 2006 um über 90% gestiegen
(so steht es auch auf der excell tabelle im anhang).

auch haben die stadtwerke eschwege am , ist auch gut: 1.2.2007 (((((sicher wegen vieler einwände!!!!)))), den gaspreis gesenkt!!!!! DAMIT....... sind die zwischen uns vertraglich vereinbarten ENTGELTE ANGEMESSEN.

soll das heissen, weil sie jetzt ab feb 07 billiger wurden, gilt die unbilligkeit für 2006 nicht mehr???

im nächsten absatz steht dann nämlich:
eine solche weitergabe der kostensteigerungen ist laut vgl. heilbronn Urt. vom 19.1.2006, Az. 6 S 16/05 und Az 31 C 295/05, LG Verden Urt. vom 29.06.2006 Az. 5 O 118/06,  ANGEMESSEN UND BILLIG und vor diesem hintergrund ist $ 315 BGB unerheblich!!!!!!! zitat ende....

ihrem wunsch auf OFFENLEGUNG UNSERER (internen) KALKULATIONEN können wir leider nicht entsprechen. maßgeblich sind dafür zwei gründe. zum einen müssen wir eine offenlegung unserer internen kalkulationen ablehnen, weil die gefahr besteht, dass die dem BETRIEBSGEHEIMNIS unterliegenden informationen nach außen gelangen......zum anderen fehlt es an einer einschlägig gesetzlichen oder verraglichen anspruchsnorm . § 315 BGB enthält eine derartige berechtigung NICHT......

dann am schluss halt, bitte zahlen, gerne werten wir ihre zahlungen als zahlung unter vorbehalt.
wir hoffen...bedenken ausgeräumt....sind noch fragen offen...

ende.

soll ich zum anwalt?????? das ist mir alles ein nümmerchen zu hoch:-)

gruss, die frier-frau:-))

Offline taxman

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 592
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #11 am: 14. Februar 2007, 11:15:19 »
Zitat von: \"staros\"
Viel Glück beim Kampf gegen das Monopol


Ups, da haben wir ja schon den Ersten, äh eigentlich Zweiten!

Hallo staros, wenden Sie sich doch bitte an elmex. So Gott will, gründet er eine Protestinitiative und kann jeden Mitstreiter, Mut, usw. gebrauchen.

Sie können sich hier per PN unterhalten und Ihre persönlichen Kontaktdaten austauschen.

Viele Grüße
taxman
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #12 am: 14. Februar 2007, 11:16:23 »
@wir_frieren

Die Rechtslage ist hier sowohl zu Strom- als auch zu Gaspreiserhöhungen umfassend dargestellt.

Man sollte sich ggf. an einen Anwalt wenden.


Vielleicht hilft dieser Beschluss des LG Koblenz weiter, der zwischenzeitlich durch ein umfassender begründetes Urteil bestätigt wurde:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=706&file=dl_mg_1155761464.pdf

Es steht zu hoffen, dass auch das Urteil bald in der Entscheidungssammlung veröffentlicht wird.

Offline wir_frieren

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 12
  • Karma: +0/-0
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #13 am: 07. März 2007, 10:31:21 »
also - erstmal tiiiief luft holen:-)
und: hallo zusammen:-)

nachdem ich im letzten schreiben erneut auf die unbilligkeit des gesamten gaspreises hingeweisen habe und auch darauf, dass immer noch keine kalkulation offen gelegt wurde, und ich daher die nachzahlung immer noch nicht zahlen würde, kam heute post........auf mein schreiben vom 21.2......

darin heisst es, unter anderem:

\'die preiserhöhung, die sie nach §315 BGB als unbillig ansehenm, beträgt unberücksichtigt, dass selbst verbraucherverbände davon ausgehen, dass eine billigkeit bei geringeren preiserhöhungen gegeben ist, rund 90,00€. sie aber behalten einen betrag von 437,23 €, unter dem vorwand der unbilligkeit nach § 315 BGB, ein.

bitten um sofortige zahlung, oder mahnverfahren.....

ende

mich wundert, warum der betrag nun geringer ist? sie wollten ursprünglich ca. 500€. ich frage mich, ob die meine monatlichen zahlungen von 117€ da irgendwie mit verrechnet haben? oder haben die jetzt die 90€ preiserhöhung von den ca. 500 abgezogen??????

dann haben sie auch noch eine kleine preisangabe aufgelistet, die da lautet:
netto-preis/kWh
1.9.2005 4,40 ct
1.1.2006 4,91 ct
1.10.2006 5,30 ct
....? vielleicht IST das ja schon billig?....?

HILFEEEEEEEEEE:-)
was soll ich nun tun?..doch lieber zahlen???
.... friere nicht nur, sondern bin nun auch noch ratlos :shock:  :shock:  :shock:

bis ganz bald an dieser stelle:-)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
N-Ergie Nürnberg
« Antwort #14 am: 07. März 2007, 11:42:14 »
@wir_frieren,

Da sieht man:
genau solche Reaktionen der Verunsicherungen  wollen die Versorger nämlich erzeugen durch behauptungen wie:

dass selbst Verbraucherverbände davon ausgehen, dass eine billigkeit bei geringeren Preiserhöhungen gegeben ist

Die Kunden sollen verunsichert werden.

Nicht einschüchtern lassen !!!!!
Widerspruch gemäß Musterbrief (§315) hatten Sie eingelegt.
Weisen Sie auf die neuen Urteile aus 2007 vom LG Köln und LG Hannover hin.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz