Energiepreis-Protest > N-Ergie
N-Ergie Nürnberg
wir_frieren:
hi* hier mal ein paar auschnitte aus dem schreiben......hat jemadn eine idee? das ding kam letzten freitag, ich habe bis diesen freitag, um 500€ zu zahlen - oder nicht....das ist hier die frage!!!
im anhang zu deren schreiben war auch eine excell tabelle der BGW (wer ist das?), die sich da nennt:Entwicklung der BAFA-grenüberganspreise - prozentuale veränderung zu januar 2004....
die preiserhöhungen (drei allein in 2006), seien durch § 12 bundestarifforderung elektrizität (BTO Elt), genehmigt worden. \'die genehmigung der Preise gem. $ 12 BTO Elt ist ein INDIZ für die ANGEMESSENHEIT dieser Entgelte (vgl. Kammergericht Berlin Urt. vom 10.04.2002 (!!!2002???) AZ24U65/01BGH Urt. vom 5.2.2003 Az. VIII ZR 111/02) - mh????
auch könnte ich den strom anbieter wechslen - es geht hier aber um GAS....
dann heisst es: .....bla, bla , bla....da sich der weltmarktpreis für ÖL in den letzten monaten stetig im aufwährttrend befand, hat sich in gleichem maße DIE GASBESCHAFFUNG AUF DEM WELTMARKT verteuert.....
wegen preisrisiko dann die ÖLPREISBINDUNG.......
der importpreis für gas sei jan-aug 2006 um über 90% gestiegen (so steht es auch auf der excell tabelle im anhang).
auch haben die stadtwerke eschwege am , ist auch gut: 1.2.2007 (((((sicher wegen vieler einwände!!!!)))), den gaspreis gesenkt!!!!! DAMIT....... sind die zwischen uns vertraglich vereinbarten ENTGELTE ANGEMESSEN.
soll das heissen, weil sie jetzt ab feb 07 billiger wurden, gilt die unbilligkeit für 2006 nicht mehr???
im nächsten absatz steht dann nämlich:
eine solche weitergabe der kostensteigerungen ist laut vgl. heilbronn Urt. vom 19.1.2006, Az. 6 S 16/05 und Az 31 C 295/05, LG Verden Urt. vom 29.06.2006 Az. 5 O 118/06, ANGEMESSEN UND BILLIG und vor diesem hintergrund ist $ 315 BGB unerheblich!!!!!!! zitat ende....
ihrem wunsch auf OFFENLEGUNG UNSERER (internen) KALKULATIONEN können wir leider nicht entsprechen. maßgeblich sind dafür zwei gründe. zum einen müssen wir eine offenlegung unserer internen kalkulationen ablehnen, weil die gefahr besteht, dass die dem BETRIEBSGEHEIMNIS unterliegenden informationen nach außen gelangen......zum anderen fehlt es an einer einschlägig gesetzlichen oder verraglichen anspruchsnorm . § 315 BGB enthält eine derartige berechtigung NICHT......
dann am schluss halt, bitte zahlen, gerne werten wir ihre zahlungen als zahlung unter vorbehalt.
wir hoffen...bedenken ausgeräumt....sind noch fragen offen...
ende.
soll ich zum anwalt?????? das ist mir alles ein nümmerchen zu hoch:-)
gruss, die frier-frau:-))
taxman:
--- Zitat von: \"staros\" ---Viel Glück beim Kampf gegen das Monopol
--- Ende Zitat ---
Ups, da haben wir ja schon den Ersten, äh eigentlich Zweiten!
Hallo staros, wenden Sie sich doch bitte an elmex. So Gott will, gründet er eine Protestinitiative und kann jeden Mitstreiter, Mut, usw. gebrauchen.
Sie können sich hier per PN unterhalten und Ihre persönlichen Kontaktdaten austauschen.
Viele Grüße
taxman
RR-E-ft:
@wir_frieren
Die Rechtslage ist hier sowohl zu Strom- als auch zu Gaspreiserhöhungen umfassend dargestellt.
Man sollte sich ggf. an einen Anwalt wenden.
Vielleicht hilft dieser Beschluss des LG Koblenz weiter, der zwischenzeitlich durch ein umfassender begründetes Urteil bestätigt wurde:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=706&file=dl_mg_1155761464.pdf
Es steht zu hoffen, dass auch das Urteil bald in der Entscheidungssammlung veröffentlicht wird.
wir_frieren:
also - erstmal tiiiief luft holen:-)
und: hallo zusammen:-)
nachdem ich im letzten schreiben erneut auf die unbilligkeit des gesamten gaspreises hingeweisen habe und auch darauf, dass immer noch keine kalkulation offen gelegt wurde, und ich daher die nachzahlung immer noch nicht zahlen würde, kam heute post........auf mein schreiben vom 21.2......
darin heisst es, unter anderem:
\'die preiserhöhung, die sie nach §315 BGB als unbillig ansehenm, beträgt unberücksichtigt, dass selbst verbraucherverbände davon ausgehen, dass eine billigkeit bei geringeren preiserhöhungen gegeben ist, rund 90,00€. sie aber behalten einen betrag von 437,23 €, unter dem vorwand der unbilligkeit nach § 315 BGB, ein.
bitten um sofortige zahlung, oder mahnverfahren.....
ende
mich wundert, warum der betrag nun geringer ist? sie wollten ursprünglich ca. 500€. ich frage mich, ob die meine monatlichen zahlungen von 117€ da irgendwie mit verrechnet haben? oder haben die jetzt die 90€ preiserhöhung von den ca. 500 abgezogen??????
dann haben sie auch noch eine kleine preisangabe aufgelistet, die da lautet:
netto-preis/kWh
1.9.2005 4,40 ct
1.1.2006 4,91 ct
1.10.2006 5,30 ct
....? vielleicht IST das ja schon billig?....?
HILFEEEEEEEEEE:-)
was soll ich nun tun?..doch lieber zahlen???
.... friere nicht nur, sondern bin nun auch noch ratlos :shock: :shock: :shock:
bis ganz bald an dieser stelle:-)
Cremer:
@wir_frieren,
Da sieht man:
genau solche Reaktionen der Verunsicherungen wollen die Versorger nämlich erzeugen durch behauptungen wie:
dass selbst Verbraucherverbände davon ausgehen, dass eine billigkeit bei geringeren Preiserhöhungen gegeben ist
Die Kunden sollen verunsichert werden.
Nicht einschüchtern lassen !!!!!
Widerspruch gemäß Musterbrief (§315) hatten Sie eingelegt.
Weisen Sie auf die neuen Urteile aus 2007 vom LG Köln und LG Hannover hin.
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