Hallo Mitstreiter,
Danke für Eure Antworten bezüglich meiner Anfrage, ob schon jemand Erfahrungen gemacht hat mit dem Muster-Antwort-Brief des Bundes derEnergieverbraucher auf Zahlungsaufforderungen der Gasversorger, die auf das BGH-Urteil vom 13.06.07 Bezug nehmen.
Die Diskussion über weitere mögliche Vorgehensweisen hat mich zwar teilweise schon etwas verunsichert - wer zieht schon gerne vor Gericht mit xxx? % Wahrscheinlichkeit, zu verlieren/zu gewinnen, und vor allem - ohne vorhandenes Ansparkonto für Gerichtskosten etc im Falle des Verlierens? (Welche Kosten meine Rechsschutzversicherung übernimmt und ob überhaupt, muß ich jeweils neu abklären.)
Ich habe jedenfalls das o.g. Muster-Antwortschreiben fristgemäß abgeschickt, und bisher nur die Eingangsbestätigung seitens meines Gasversorgers erhalten.
Wie auch immer, habe ich in der Frankfurter Rundschau (FR) vom 27.09.07, Regionalteil Hochtaunus, einen Artikel zu den hiesigen beiden Gasversorgern, den Stadtwerken Bad Homburg und der Taunagas Oberursel, gelesen, der über derzeitige Zahlungsaufforderungen an die \"säumigen\" Gaskunden (in Bad Homburg angeblich 300, in Oberursel 100) berichtet, mit zwei verschiedenen Empfehlungen über das weitere Vorgehen.
Eine Empfehlung, nämlich nicht zu zahlen mit Verweis auf das Muster-Antwortschreiben des Bundes der Energieverbraucher und dessen Nutzung, kommt vom Leiter der hiesigen Regionalgruppe des Bundes der Energieverbraucher.
Die andere Empfehlung kommt von einem (nach dessen eigenen Angaben) weiteren bisherigen Gaspreis-\"Boykotteur\", dem Rechtsanwalt und Vorsitzenden des Mieterschutzvereins Hochtaunus Hr. Jürgen Ronimi, von dem ich bis jetzt allerdings nie etwas gehört oder gelesen habe (bin allerdings auch nicht im Mieterschutzverein).
Seine Empfehlung besagt, man solle die Rückstände jetzt schleunigst zahlen, da man sonst verklagt werde und verliere.
Im folgenden Text habe ich das neben dem Zeitungsartikel abgedruckte Interview mit Hr. Ronimi wörtlich abgeschrieben:
Headline: \"Verweigerer sollten jetzt zahlen\"
FR:
\"Herr Ronimi, was empfehlen Sie Gaskunden, die die Preiserhöhungen verweigerten und jetzt erneut zur Zahlung aufgefordert werden?\"
Hr. R.:
\"Sie sollten dasselbe tun, was ich auch gemacht habe: Ich habe meine Gasrechnung im Nachhinein gezahlt.\"
FR:
\"Warum?\"
Hr. R.:
\"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Offenlegungspflicht gegenüber Endverbrauchern nicht die gesamte Preiskalkulation betrifft, sondern nur die Erhöhungen. Das heißt natürlich gar nichts, denn die Versorger sagen, wir geben nur die Preiserhöhungen unserer Lieferanten weiter. Aber an dem Urteil kann man nichts ändern.
FR:
\"Wenn jemand dennoch nicht zahlt?
Hr.R.:
\"Der wird verklagt und verliert.\"
FR:
\"Können die Versorgungsunternehmen säumigen Zahlern den Gashahn abdrehen?\"
Hr. R.:
\"Nein. Ohne Titel geht das nicht. Sie können nicht, nur weil eine Rechnung offen ist, den Kunden das Gas abdrehen.\"
Wie sind die Absichten dieses Rechtsanwaltes einzuschätzen? Könnte das ein Rechtsanwalt sein, der evtl. in den Diensten der Stadtwerke steht, und niemals zu den \"Gaspreis-Boykotteuren\" gehört hat? Und jetzt im Auftrag der Stadtwerke durch diese Äußerungen über Panikmache die Anzahl der Gaspreisboykotteure reduzieren möchte, um die Anzahl derer, die weiterhin nicht die erhöhten Preise zahlen, soweit zu minimieren, daß der kleine Rest bequem verklagt werden kann?
Gibt es ähnliche Fälle unter den Forum-Mitstreitern?
Ich könnte mir vorstellen, daß so eine öffentliche Stellungnahme durch einen Juristen, der seinem eigenen Bekunden nach bisher selbst Gaspreisboykotteur war, sehr sehr viele Leute verschreckt und sie zum Einknicken veranlasst....(...einer aus unseren eigenen Reihen, der ja Profi ist, glaubt, wir verlieren.....)
Falls das ein Trick ist, wäre er ziemlich genial (für uns leider im negativen Sinne).
Und was sagen die Forum-Profis bzw Juristen hier zu der Argumentation dieses Rechtsanwalts? Kann ein Kollege - Jurist - so irren?
Es wurde hier ja schon ganz deutlich gemacht, daß man als Zahlungsverweigerer durchaus mit der Chance rechnen müßte, vor Gericht zu landen.
Gibt es schon ein Gerichtsurteil gegen einen Zahlungsverweigerer, der wie ich Sondertarifkunde ist und nicht nur gegen die Preiserhöhung, sondern gegen die gesamte Höhe der Gaspreise protestiert hat bzw den Billigkeitsnachweis gefordert hat?
Angenommen, worst case, es wäre nach dieser Panikmache nur noch ein kleines Häuflein von \"Verweigerern\" übriggeblieben, das hier (zuständiges Gericht wahrscheinlich Frankfurt) verklagt wird und - es kommt ja immer auch auf das Gericht an - verlieren sollte - wie teuer kann das ohne eingesprungene Rechtsschutzversicherung werden? Gegen Ende 2007 werden bei mir ca. 720.-€ Rückstand lt Gasversorger aufgelaufen sein.
Da muß es doch Tabellen geben - wenigstens soweit, daß man weiß, in einem wievielstelligen Verlust-Bereich man sich als möglicher Verlierer bewegt.
Ich würde gerne, wenn schon, einer konkreten Gefahr in´s Auge sehen und diese für mich einigermaßen abschätzen können.....
Eine Bitte: Ich habe diesen Beitrag zunächst bewußt in die Grundsatzfragen gesetzt, unter meinen ersten Beitrag zur Reaktion auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007, da er - denke ich - dort vermehrt gelesen wird und auch hierher gehört.
Ich wäre aber sehr dankbar, wenn dieser Beitrag durch einen \"technisch Kundigen\" zugleich unter die Rubrik Versorger \"Stadtwerke Bad Homburg\" kopiert werden könnte, oder auch etwas später dorthin verschoben wird, falls kopieren nicht möglich ist!
Gruß G.Steger