[ 201-Kart-1-06 19-07-2006 ]
Die Meldung:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15641Ersichtlich wird, dass es auf die reinen Gasbezugspreise der Vorlieferanten für die Beurteilung der Gastarifpreise nicht ankommen kann, da vielfältige Rabatte und Boni gewährt werden.
Dies muss auch bei der Billigkeitskontrolle von Gastarifpreisen eine Rolle spielen.
Deshalb sind die gesamten Gasbezugsverträge nebst aller Zusatzvereinbarungen und die Gasbezugsrechnungen offen zu legen (vgl. LG Bonn, LG Düsseldorf, LG Hamburg, LG Mönchengladbach, LG Hannover)
Merkwürdig erscheint, wenn man sich auf angebliche Geschäftsgeheimnisse Dritter (nämlich der Vorlieferanten) berufen will.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt