Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Notversorgung trotz Stromliefervertrag?  (Gelesen 5548 mal)

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Offline Elektriker

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« am: 31. Juli 2006, 09:47:33 »
Hallo,
bis 31.01.2001 hatte ich Riva Energie als Stromversorger (ich kündigte den Vertrag), dann 2 Monate Notversorgung durch SWM, ab 01.04.2001 Vertrag mit best energy, lief bis zum Vertragsende 31.08.2003 völlig problemlos (monatliche Abschlagszahlungen, Zählerablesungen, Jahresabrechnungen). Seit 01.09.2003 GGEW.

Am 04.07.2001 kam Zählerablesekarte von SWM, auf der noch "Riva Energie" stand. Im Feld für Mitteilungen an die Stadtwerke habe ich daraufhin klar und deutlich vermerkt, dass ein Fehler vorliegt und mein derzeitiger Stromversorger "best energy" heisst. Diese Mitteilungen wurde aber nicht ausgewertet. Am 05.03.2004 kommt plötzlich von SWM Rechnung über ca. 180 Euro für angebliche Notversorgung vom 14.01.2003 (Konkurs von Riva Energie) bis 31.08.2003 (Vertragsende best energy), also genau innerhalb der Laufzeit des Vertrags mit best energy. Habe sofort Widerspruch eingelegt, Vertragskopien beigelegt und extra noch darauf hingewiesen, dass SWM schleunigst mit best energy Kontakt aufnehmen und die Angelegenheit klären muss, da sich best energy vom Markt zurückziehen will. Nach einigen weiteren Telefonaten schien die Angelegenheit erledigt.

Ca. 2 Jahre später am 14.02.2006 kommt von SWM plötzlich überfallartig eine "Letzte Mahnung" mit Androhung einer Stromsperre (mein Strom  kommt aber von GGEW). Der Brief trägt das Datum 09.02.2006, wurde am 13.02. frankiert und es wird darin behauptet, dass meine Anschlüsse ab 14.02. gesperrt werden dürfen, also mit einer tatsächlichen Frist laut Frankierstempel von 1 Tag (!). Wieder lege ich Widerspruch ein mit Verweis auf den Vertrag mit best energy. Aber diesmal scheint man bei SWM zum Äussersten entschlossen. Es kam zwar kein Stromsperrer, aber nach mehrmaliger Korrespondenz zur Klärung der Sachlage (SWM hat angeblich keine Fehler gemacht), droht SWM nun mit "gerichtlichen Schritten". SWM behauptet, der Vertrag mit Riva hätte bis zu deren Konkurs bestanden, während mir Riva das Vertragsende schriftlich bestätigt hat. SWM wusste von meinem Vertrag mit best energy, da best energy Netzvertrag anforderte. Riva und best energy existieren nicht mehr, können also nicht mehr befragt werden. Alle Vertragsunterlagen sind aber noch vorhanden. Bitte was muss ich denn von diesem Gebahren von SWM halten? Besten Dank im Voraus.

Viele Grüsse

Elektriker

Offline RR-E-ft

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #1 am: 31. Juli 2006, 14:30:47 »
@Elektriker

Man sollte ggf. einen Rechtsanwalt einschalten, der die Rechtslage prüft.

Dabei sollte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes berücksichtigt werden:


http://www.pontepress.de/pdf/200502BGH27_04_2005.pdf

http://www.pontepress.de/pdf/3_BGH05H0501.pdf

http://www.pontepress.de/pdf/2_BGH04H0501.pdf

Offline Elektriker

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #2 am: 31. Juli 2006, 16:03:03 »
Vielen Dank für die Urteile, erspart mir die Suche.
Auffällig an der Sache war noch, dass neben der Forderung für Strombezug noch eine Forderung für Netznutzung kam (anscheinend eine andere Abteilung), diese Forderung wurde schon nach dem ersten Widerspruch per manueller Gutschrift zurückgezogen. Es gibt also innerhalb SWM unterschiedliche Ansichten über die Rechtmässigkeit der Forderung. Bitte welche Vorgehensweise wäre sinnvoller, gleich zum Anwalt zu gehen oder erst den Mahnbescheid abzuwarten?

Viele Grüsse

Elektriker

Offline RR-E-ft

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #3 am: 31. Juli 2006, 16:21:46 »
@Elektriker

Wenn man Fragen zur Rechtslage hat, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden (Punkt).

Der hört sich dann gern auch die ganze Geschichte an.
Von den Anfängen, wie alles begann, bis jetze...

Offline Elektriker

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2006, 22:34:53 »
Da das Forum vor Negativnachrichten nur so strotzt, hier zum Ausgleich was Positives: nachdem SWM mit den obigen Urteilen bekanntgemacht wurde, hat man dort nun die Forderung "entgegenkommenderweise" zurückgezogen. Herrn RA Fricke nochmals besten Dank für die Unterstützung!

Beste Grüsse    

Elektriker

Offline kamaraba

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2006, 14:21:43 »
@elektriker

Sehe ich nicht so, auch hier gibt es viel positives zu berichten und das absolut positive ist, das es den Bund der Energieverbraucher und dieses Forum überhaupt gibt.
Ohne diese Möglichkeiten gäbe es die ganze Bewegung nicht  :wink:
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Cremer

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #6 am: 03. Oktober 2006, 21:20:51 »
@kamaraba

 :D  :D  :D :D  :D  :D  :D  :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Elektriker

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #7 am: 03. Oktober 2006, 22:55:36 »
Mir fällt halt beim Lesen der Themen auf: derjenige, der mit seinem Problem ein Thema eröffnet hat, meldet sich nur selten nochmal um mitzuteilen, wie es weiterging, vor allem, ob die Ratschläge genützt haben. Es wäre für alle mit einem ähnlichen Problem eben wichtig zu erfahren, wie die Gegenseite reagiert hat, um die eigenen Erfolgschancen abzuschätzen und der schon hohe Nutzen dieses Forums würde nochmals steigen.

Gruss Elektriker

Offline hollmoor

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Notversorgung trotz Stromliefervertrag?
« Antwort #8 am: 04. Oktober 2006, 07:43:48 »
@Elektriker

Das sind dann die sogenannten "Eintagsfliegen". Die gibts leider.Da müssen wir mit leben.
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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