@Locutus
Wer seine Rechnung ordentlich liest und die Zählerstände (im übertragenen Sinne) im Auge hat, merkt doch, wenn die Rechnungen nicht auf den Zählerständen beruhen.
Wenn man es gemerkt hätte, hätte man sich natürlich sofort beschwert, um mehr zu bezahlen. Leuchtet schon ein.
Dass eine erfolgte Abrechnung nicht die abschließende Rechnung war und eine Nachberechnung vorbehalten bleibt, müsste sich natürlich irgendwo aus dem Vertrag ergeben.
In der Regel sind gestellte und bezahlte Rechnungen abschließend und endgültig. Man denke an die vielen Rechnungen die man täglich zahlt.
Es wäre schlimm, wenn es anders wäre.
Irgendwann kommt nach Jahren der Mann von der Pommesbude und will noch was, weil er sich verrechnet hatte....
Man könnte natürlich auch die Frage stellen, ob die Steuererklärungen des Versorgers in den letzten Jahren überhaupt gestimmt haben können.
Ob Rheinenergie auch so lange zinslose Warenkredite gewährt, deren Rückzahlung schlussendlich fraglich ist, sollte man ggf. vorher erfragen. :wink:
Den bisherigen Zinsvorteil hätte man bei einem Vergleich redlicherweise einzurechnen. Sollte man diesen nicht genutzt haben, kann dafür niemand etwas.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt