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androhung von sperrung der energieversorgung

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wischi:
hallo,
danke für die antworten.
das gas gesperrt wird war schon klar.es ist die rate für diesen monat gewesen,die anfang des monats fällig war.laut rwe gibt es nun keine möglichkeiten mehr,außer alles seinen gang gehen zu lassen.nun denn,werde ich mir zum winter meine propangasöfen vom campingplatz holen und meinen  durchlauferhitzer zum duschen.werde dann allerdings die abschläge an yellow erhöhen. sorgen bereitet mir nur das ich die summe nicht bis zum winter komplett bezahlt haben werde und deshalb habe ich angst,das mir die wasserleitungen(heizung u.s.w.) einfrieren.ich wohne ein einem einfamilienhaus zur miete. da werde ich dann wohl meinen vermieter informieren müssen.könnte mir vieleicht einer der herren sagen , ob mein vermieter mir deswegen den mietvertrag kündigen kann,da ich ja für den erhalt des hauses sorgen muss.erwähnt werden sollte vieleicht noch,das die heizung im keller sehr alt ist und 12 % des gases unverbrannt durch den schornstein gehen,was laut rwe ca. 300€ im jahr ausmacht.sie läßt sich auch nicht mehr einstellen und der schornsteinfeger ließ es mit der bemerkung durchgehen,das da was gemacht werden müßte. der heizungsmonteur sagte in meinem beisein zum vermieter solange der schornsteinfeger noch unterschreibt.......der muss es ja auch nicht zahlen !!! sollte sich mein vermieter  mal gedanken machen über heizmethoden ohne gas und oel.
mfg wischi

RR-E-ft:
@wischi

Sonst noch irgend welche Probleme, die hier ganz dringend zur Klärung anstehen könnten?  :oops:

Man sollte einfach mal abwarten, ob man nicht zum 01. Oktober den Gasversorger wechseln kann.

Vollmundige Versprechungen gibt es ja zur Genüge und 01. Oktober ist ja kein 01.April.

wischi:
hallo,
sorry wenn ich was schreibe ,was hier nicht rein gehört.
mfg wischi

Cremer:
@wischi,

Sie müssen schon mit der Mietsache pfleglich umgehen, d.h. wenn Sie nicht heizen und deswegen gibt es einen Schaden, dann haben Sie diesen zu vertreten.

RR-E-ft:
@Cremer

Naturlich weist man darauf hin, wenn man selbst Vermieter ist.

Aber was sollte sich nun konkret daraus ergeben?

Hat doch mit dem Zahlungsprotest überhaupt nichts zu tun.

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