Energiebezug > Strom (Allgemein)
androhung von sperrung der energieversorgung
wischi:
hallo,
ich habe da mal ne frage:
aufgrund von unsachgemäßem umgang mit ernergie,haben wir für das letzte jahr eine sehr hohe(2450€) nachzahlungsforderrung.die summe beinhaltet gas,strom u.s.w.
das geht soweit ja auch i.o. also haben wir eine ratenzahlung abgemacht,wobei rwe auf eine relativ hohe rate bestand,damit die summe bezahlt ist wenn der die neue jahresrechnung fällig ist.strom,gas und so weiter liefen auf dem namen meiner frau.ich sagte denen von rwe auch das wir sehr hohe belastungen haben und das wir das eventuell nicht zahlen können,was denen aber schlichtweg egal war.
da ich mir dachte, das das was nun eingetreten ist,passiert(wir konnten eine rate nicht zahlen und rwe will die gesammte restsumme von ca.1800€,ansonsten sperrung)habe ich zum 1.6.06 den stromanbieter gewechselt und bei yellow auf meinem namen einen stromvertrag geschlossen und wir beziehen von dort auch strom.
nun meine frage:wenn wir die 1800€ nicht zahlen können,was der fall ist,werden sie auf sperrung der lieferrung an meine frau bestehen.können die mir dann den strom den ich von yellow beziehe auch sperren ?
oder zum beispiel den stromzähler ausbauen?
wie soll ich mich verhalten ?
bitte dringend um antwort.
mfg wischi
RR-E-ft:
@wischi
Wenn man keinen Strom beim örtlichen Versorger bezieht, kann dieser auch kein Zürückbehaltungsrecht ausüben und die Versorgung also nicht sperren.
Zudem ist ja der eigentliche Stromlieferant aufgrund des bestehenden Stromlieferungsvertrages zu seinen Lieferungen verpflichtet, hat auch kein Zürückbehaltungsrecht, wenn dessen Rechnungen bezahlt sind.
Allenfalls im Kleingedruckten könnte von einer Zusammenarbeit der beiden die Rede sein, wäre jedoch unter Wettbewerbern auch schon ungewöhnlich.
Grundsätzlich also keine Stromsperre.
Das Forderungen nicht beglichen werden, ist ein normales wirtschaftliches Risiko jedes Unternehmens, welches in der Regel auch schon in die Preise einkalkuliert wird. Zudem wäre ein Zürückbehaltungsrecht sinnlos, weil sich die Forderung durch die weiteren Stromlieferungen eines Dritten schon nicht erhöhen können.
Sie haben also den richtigen Weg gewählt, um aus der Misere zu kommen.
Man kann nun auf Zahlung klagen. Immerhin haben wurde die offene Forderung bereits anerkannt und Fälligkeit liegt auch vor.
Vollkommen normal.
Kurzum:
Wer keinen Strom (mehr) liefert, kann auch keine Lieferung (mehr) einstellen.
Es ist so ähnlich wie die Drohung an kleine Kinder, sie müssten zur Strafe barfuß zu Bett gehen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
wischi:
hallo,
danke für die schnelle antwort.
das heißt das rwe nur noch das gas abstellen kann. gibt es vieleicht noch eine möglichkeit das man das verhindern kann ? denn grundsätzlich bin ich zahlungswillig,nur kann ich die hohen raten nicht zahlen. den mon. abschlag habe ich gezahlt. laut rwe gibt es keine möglichkeit. est nach sperrung wäre eine weitere abzahlung möglich.
danke im voraus.
mfg wischi
Cremer:
@wischi,
RWE wird sich jetzt am Gas schadlos halten. Da kann also eine Sperre kommen. Haben Sie zwischenzeitlich die vereinbarte Ratenzahlung wieder aufgenommen?
Aber Achtung,
Ist dem RWE-Bereich, welche ggf. die Sperrung ausführt bereits bekannt, dass Sie für Strom den Lieferanten gewechselt haben?
Da wird der Sperrmonteur vor der Tür stehen. Sie müßen diesen nicht reinlassen und verweisen darauf, dass Sie den Stromanbieter gewechselt haben.
RR-E-ft:
@Cremer
Eine bereits hinfällig gewordene Ratenzahlungsvereinbarung (Verfallklausel) kann man nicht wieder aufnehmen.
Scheint so, als wenn das Gas gesperrt werden kann.
Aber Gas lässt sich ja zur Not durch andere Energieträger ersetzen.
Es ist nicht ersichtlich, wie man Fremdkunden sperren kann.
Dann könnte yello ja auch Kunden sperren lassen, die zurück gewechselt sind.
Schon mal davon gehört?
Wohl kaum.
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