Hallo Leute!
Weiß jemand, was man macht, wenn der Gasversorger schon den ersten preiserhöhten Abschlag eingezogen hat ? :? Ich hatte noch keinen Widerspruch eingelegt, erwäge jetzt aber, nachdem ich mich hier informieren konnte, den Widerpruch noch § 315 BGB einzulegen und die folgenden Abschläge zu kürzen. Gilt die Preiserhöhung als anerkannt, wenn man schon bezahlt hat? Bin bei Erdgas Schwaben.Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
