Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Gelsenwasser
sun:
Hallo,
heute ist das Erhöhungsschreiben von Gelsenwasser bei mir eingegangen. Darin wird bestätigt, dass mein Widerspruch zu früheren Gaspreisanpassungen der Gelsenwasser vorliegt und ein erneuter Widerspruch daher nicht notwendig ist.
Meine Frage nun: Ist ein erneuter Widerspruch wirklich nicht erforderlich oder sollte ich doch noch einmal der Preiserhöhung und dem Gaspreis insgesamt per Musterschreiben widersprechen?
Viele Grüße!
sun
Cremer:
@sun,
wurde bereits in den letzten Tagen es öfteren beantwortet
Gebetsmühlenhaft bei jeder Preiserhgöhung widersprechen.
Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteigerungen
Bitte Suchfunktion nutzen
Bitte auch hier www.energienetz.de nachschauen und auch dort Suchfunktion nutzen
RR-E-ft:
@Cremer
Mustertextbaustein Nr. 74 (immer wieder zu verwenden)
\"Man sollte es nicht an der Erhöhung festmachen, sondern diese lediglich zum Anlass nehmen, den jeweils erhöhten Preis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis insgesamt als unbillig zu rügen.
Also nicht der Erhöhung widersprechen, sondern den jeweils erhöhten Preis insgesamt als unbillig rügen und sich gem. § 315 BGB auf dessen Unverbindlichkeit berufen.
Dann wird deutlich, dass das auch, soweit es sich nicht um individuell vereinbarte Preise handelt, losgelöst von einer Preiserhöhung möglich ist (BGH Urt. v. 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und v. 05.02.2003, VIII ZR 111/02; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006, 7 U 194/04).
Das Wort \"Erhöhung\" ist geeignet, die Gerichte zu irritieren.\"
Mustertextbausteine kann man auf dem eigenen Rechner speichern und an geeigneter Stelle gebetsmühlenartig in Forumsbeiträgen verwenden.
Ist dann nicht soviel Arbeit.....
sun:
http://www.gelsenwasser.de/de/unternehmen/presse/pressmeldungen/2006/11/gaspreis_070101.php
Majue:
Nachdem die Preise bereits zum 01.08.2006 erhöht wurden, erhielt ich gestern ein Schreiben, in dem eine weitere Preiserhöhung zum 01.01.2007 angekündigt wird. :(
Seit August 2004 wiederspreche ich den Preiserhöhungen wegen Unbilligkeit und akzeptiere auch nur den damals gültigen Gaspreis. Bisher wurde die Differenz weder angemahnt, noch wurden irgendwelche Maßnahmen angedroht. Lediglich in der Jahresabrechnung 2006 wurde ich daran erinnert, dass noch eine Forderung aus 2005 offen ist.
Ich kann nur jeden Gaskunden von Gelsenwasser dazu ermutigen, dieser Preistreiberei zu wiedersprechen. Nachdem in diesem Jahr die Netzgebühren gesenkt wurden und der Ölpreis seit dem Sommer stetig gefallen ist, sollten die Kunden eigentlich mit sinkenden Preisen rechnen können.
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