Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft
Jahresabrechnung \"unstreitiger offener Forderungsbetrag
xalo:
@Cremer,
ja, ich habe sogar mehrmals schriftlich widersprochen. Insgesamt waren es von 12/2004 bis 01/2006 drei Preiserhöhungen !!!
@hollmoor,
der Grundpreis von 174,07 EUR (370 Tage) ist in dem Gesamtbetrag von 1102,03 EUR inkl. MwSt enthalten. Davon hat der Versorger dann meine bereits gezahlten Abschläge von 782,00 EUR abgezogen und kommt dann auf 320,03 EUR Nachzahlung.
Meine Berechnung ist wie folgt:
- Verbrauch nach altem Arbeitspreis: 18151kWh x 3,25 EUR = 589,91 EUR
- Grundbetrag (370 Tage): 171,72 EUR / 365 x 370 = 174,07 EUR
- MwSt 16% = 122,24 EUR
Die Summe der Beträge ergibt den Gesamtbetrag = 886,22 EUR
Davon ziehe ich meinen bereits gezahlten Abschlag von 782,00 EUR ab und komme auf 104,22 EUR, die ich dem Versorger für das letzte Jahr überweisen muss.
Die Abschläge für Juni, Juli und August wollte ich getrennt überweisen!
Der monatliche Abschlag würde dann bei mir 886,22 EUR / 11 Monate = 80,57 EUR ergeben.
Ich hoffe das habe ich so richtig gemacht ...?
Muss ich wegen der neuen Abschläge erneut widersprechen oder reicht es aus, wenn ich einfach meinen neu berechneten Abschlag für Juni, Juli und August (3 x 80,57 EUR) überweise?
hollmoor:
@xalo
Alles soweit richtig!
Sie müssen ihre Berechnung sowieso ihrem Versorger übermitteln.
Daraus kann er ja dann erlesen,warum die Abschläge von Ihnen reduziert wurden und in welcher Höhe sie bereit sind,künftig Abschläge zu bezahlen.
Die Abschläge getrennt von der Nachzahlung überweisen ist ok u.den Verwendungszweck nicht vergessen.
xalo:
... ich habe wie gesagt, die Jahresabrechnung und die Abschläge getrennt überwiesen (mit dem jeweiligen Verwendungszweck: Danke @hollmoor).
Den Versorger habe ich telefonisch benachrichtigt und eine schriftliche Erläuterung meiner Berechnungen angekündigt. Die Sachbearbeiterin schien mir etwas resigniert und merkte an, das das ganze sowieseo vor Gericht ausgetragen werden würde.
Na dann...
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