Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft
Jahresabrechnung \"unstreitiger offener Forderungsbetrag
xalo:
Hallo liebe Mitstreiter,
habe erst dieses Jahr richtig die Möglichkeit, meinem Gasversorger das Geld zu kürzen und benötige Eure Hilfe.
Ich habe etwa im Oktober 2004 die Erhöhung der Preise als unbillig protestiert und habe die Abschläge begrenzt. Leider habe ich durch einen Fehler den von der GAS-Gesellschaft geforderten Betrag für 2005 komplett überwiesen. Das soll mir dieses Jahr nicht passieren ;-)
Ich hatte die letzten Monate recht viel zu tun und habe die Nachzahlung über 320,03 Euro plus die vom Versorger festgelegten Abschläge (99 EUR) der letzten beiden Monate nicht bezahlt.
Ich habe jetzt eine Mahnung vorliegen, die auch diese beiden Abschläge beinhaltet. Kurz zusammengefasst steht etwa drin:
"... auf Ihrem Kundenkonto steht ein Betrag von 518,03 EUR offen. Der Betrag setzt sich zusammen
1) fällige Jahresrechnung: 320,03 EUR
2) fällige Abschläge 01.06. und 01.07. : 198,00 EUR ..."
Es treten zwei Beträge im Schreiben auf
1) "... aufgrund Ihres Preiswiderspruches nicht akzeptierte Betrag von 259,10 EUR..."
2) "... unstreitiger offener Forderungsbetrag von 258,93 EUR..."
Sollte ich den "unstreitigen offenen Forderungsbetrag" bis 31.07. nicht zahlen, droht die Einstellung der Gasversorgung !!!.
Der Gasversorger hat leider hier Abschläge und Jahresforderung zusammengeschmissen, was mir die Berechnung erschwert. Normalerweise ist die Gesamtforderung 320,03 EUR für 2005/2006. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich hatte die monatlichen Abschläge auf 71,00 EUR festgelegt und wollte das auch so beibehalten.
Hier einige Daten:
- Vor der Preiserhöhung im Dezember 2004 kostete der Arbeitspreis 3,25Ct/kWh.
- Mein Jahresverbrauch beträgt 18151 kWh für den Abrechnungszeitraum von 05.03.2005 bis 09.03.2006 (370 Tage).
- Bisher habe ich bei 11 Abschlägen 782,00 EUR bezahlt.
- Der fällige Betrag für 2005 laut Gasversorger beträgt 1.102,03 EUR inkl. MwSt.
- Grundpreis 171,72 EUR/Jahr
Wie soll ich jetzt am besten bei der Berechnung des (meines) Jahresbetrags an den Versorger vorgehen? Die Abschläge würde ich dann aussenvor lassen ...
Bitte helft mir! Danke.
RR-E-ft:
@xalo
Vielleicht wird es ja einfacher, wenn man den Gesamtpreis als unbillig rügt, so dass sich der nach Lesart des Versorgers streitige Betrag erhöht....
Cremer:
@xalo
Hatten Sie denn überhaupt Widerspruch gemäß Musterbrief nach § 315 BGB eingelegt??
Anderenfalls ist der Versorger berechtigt, die ausstehende Forderung durch Versorgungsperre beizutreiben.
hollmoor:
@Cremer
xalo hat schon ca.Oktober 2004 wiedersprochen.Steht doch oben!
@xalo
Kann es sein,dass ich auf 883,49 € komme für die aktuelle Jahresrechnung?Vorausgesetzt,die Zahlen oben stimmen!War in dem Betrag von 1102,03 € schon der Grundpreis enthalten?
Abzüglich des gezahlten Abschlages würde sich eine Nachzahlung von 101,49 € ergeben.
883,49 € : 11 = ca.80,35 € gerundet/somit der neue Abschlag
Ich würde jetzt mal in Aktion treten,sonst könnte gesperrt werden,
auf Grund der rückständigen Nachzahlung u.der noch nicht gezahlten Abschläge f.Juni u.Juli.Nächste Woche haben wir August!!! :wink:
Cremer:
@hollmoor,
--- Zitat ---@Cremer
xalo hat schon ca.Oktober 2004 wiedersprochen.Steht doch oben!
--- Ende Zitat ---
da steht aber genau:
--- Zitat ---die Erhöhung der Preise als unbillig protestiert
--- Ende Zitat ---
protestiert ist bei mir nicht widersprochen, deshalb meine Nachfrage
keine Sorge, laut SW KH habe ich jetzt aktuel heute die zwei Mahnungen erhalten mit 1420,60 € und 1405,33 € Außenstände 8)
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