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GVG Rhein Erft
Abzockeabwehr:
Seit Oktober 2005 gehöre auch ich zu den \"Gaspreisverweigerern\". Da man im Forum nicht viel über die GVG lesen kann (es gibt wohl nicht viele Verweigerer in deren Versorgungsgebiet ??), möchte ich hiermit meine bisherigen Erlebnisse mit der GVG veröffentlichen, um anderen Kunden dieser Gesellschaft Mut zum Verweigern zu machen.
Nach meinem ersten Schreiben unter Zugrundelegung des Musterbriefes (Widerspruch nach § 315 BGB und erklärter Absicht nur den alten Abschlag zuzüglich 2% zu zahlen) bekam ich nach 4 Tagen (!!!) ein Antwortschreiben, indem man mir mitteilt, das man die Preiserhöhung bedauert aber mit den bekannten Floskeln an dieser festhält. Zu deren Argumentationshilfe war eine
\"Aktuelle Information zu den Gaspreisen ab Oktober 2005 \" beigefügt.
Danach 6 Monate Pause im Schriftverkehr.
Anfang Mai 2006 Mitteilung, das ich aus dem Lastschrifteinzug herausgenommen werde (aus EDV-technischen Gründen), aber mit dem Hinweis, ich könnte meine Abschlagszahlungen (gemeint sind die erhöhten) ja unter Vorbehalt leisten und somit wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen. Nein danke. \':D\'
Damit ist mir die GVG entgegengekommen, denn von da an überweise ich die Abschlagszahlungen monatlich mit Vermerk zum Verwendungszweck.
Nun Ende Mai die erwartete Jahresabrechnung, natürlich, wie zu erwarten war, auf Basis des erhöhten GVG-Arbeitspreises.
Sodann Widerspruch gegen die Jahresabrechnung mit korregierter eigener Abrechnung unter Zugrundelegung des alten Arbeitspreises plus 2%-iger gebilligter Erhöhung.
Da sich nach meiner Berechnung sogar ein Guthaben gebildet hat, informierte ich die GVG weiterhin, das ich dieses mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnen werde.
Mitte Juni Antwortschreiben meines Versorgers mit zusätzlichen \"nützlichen\" Informationen, unter anderm einen \"Beweis\" zur Billigkeit des Gaspreises, erstellt durch die Wrtschaftprüfungsgesellschaft PRICEWATERHOUSECOOPERS. Natürlich von der GVG beauftragt. \':D\'
Ende Juni Zahlungserinnerung über den Rechnungsbetrag der GVG.
Mitte Juli Mahnung über aussstehenden Betrag auf meinem Kundenkonto, wobei mein Juli-Abschlag mit der GVG-Forderung untersagter Weise verechnet wurde.
Daraufhin Antwortschreiben mit dem Hinweis auf bisherigem Schriftverkehr, in dem ich unter anderem die Verrechnung zukünftiger Zahlungen mit alten Forderungen untersagt habe.
Das war es bisher. Zur Zeit warte ich auf einen Mahnbescheid.
Wäre nett, wenn sich andere GVG-Verweigerer im Forum melden und ihre Erfahrungen zum GVG-Ablauf kundtun.
Cremer:
@Abzockeabwehr,
soweit läuft es hier genauso wie bei den meisten Versorgern.
Sie hätten jedoch keinen 2% Zuschlag dem Versorger gewähren sollen.
Sie hätten ferner die Preise vom Sept. 2004 zu grunde legen sollen.
Eine Verrechnung des Guthabens mit den neuen Abschlägen ist vertraglich/rechtlich nicht möglich.
Auf das Guthaben können Sie verzichten weil auch ein Rückforderungsprozess negativ verlaufen wird.
Kürzen Sie die neuen Abschläge soweit ein, dass Sie auf der Verbrauchsbasis des letzten Abrechnungszeitraumes auf alle Fälel eine Nachzahlung haben müssen.
RR-E-ft:
Um welchen deutschen Versorger handelt es sich denn bei der GVG überhaupt, wo hat dieser seinen Sitz?
hollmoor:
Hier:http://www.gvg.de/
Abzockeabwehr:
Wie gesagt, das Guthaben ergibt sich auf Basis meiner korrigierten Jahresabrechnung und nicht der GVG-Jahresabrechnung.(Dort wäre eine Nachzahlung fällig)
Ich habe die Abschläge für Juni und Juli um mein von mir erechnetes Guthaben in der Form gekürzt, das ich für Juni gar keinen Abschlag überwiesen habe und für Juli einen gekürzten. Der neue Jahresabrechnungszeitraum begann im Juni 2006.
Ist es sinnvoll und ratsam, meine Verechnung nachträglich rückgängig zu machen und für Juni und Juli die Abschläge auf den vollen Abschlagsbetrag auszugleichen ?
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