Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ludwigsburg
Gesetzwidr. Preisänderungsklausel:Handlungsbedarf notwendig?
Cremer:
@Sternenmeer,
wurde diese Erklärung vor Zeugen wiedergegeben?
Waren Sie zumindest zu zweit bei diesem Gespräch?
sternenmeer:
@Cremer
Ja,wir waren zu zweit.Es gibt m.E. auch gar keinen Zweifel,dass die Preis-
änderungsklausel -"Der Arbeitspreis kann um den gleichen Prozentsatz er-
höht oder ermässigt werden,wie sich die Bezugspreise ändern"-nicht die
gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Schöne Grüsse
Sternenmeer
RR-E-ft:
@sternenmeer
Das sieht ein Blinder mit dem Krückstock, dass diese Klausel keinen Bestand haben kann, nach § 307 BGB unwirksam ist.
Weil es sich um eine Rechtsfrage handelt, braucht man dafür auch keine Zeugen....
Es ist nämlich nicht so, dass die Klausel nun wirksam würde, wenn man keinen Zeugen für die Aussage hätte, dass die Klausel unwirksam sein soll.
Man stelle sich da nur einmal vor....
Aber warum nennen Sie den Versorger nicht in einem Thread unter "Stadt/ Versorger" ?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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