Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ludwigsburg

Gesetzwidr. Preisänderungsklausel:Handlungsbedarf notwendig?

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sternenmeer:
Mein Versorger gibt zu"Unsere Preisänderungsklausel ist gesetzwidrig und
würde auch vor Gericht als solche beurteilt werden."Dies hat er mir in dieser Form auch mitgeteilt.Wenn ich meinerseits nun nichts unternehme
und weiterhin zu den Preisen von Okt. 2004 meine Rechnung (Abschlags-
zahlungen) bezahle,kann man mir später den Vorwurf machen,nichts
unternommen zu haben(Feststellungsklage auf Unterlassung)?Oder habe
ich mit meinen wiederholten  Widersprüchen gegen den Gesamtpreis und
die gesetzwidrige Preisänderungsklausel alles notwendige unternommen?
Wer weiss hier Bescheid?
Schöne Grüsse Sternenmeer

taxman:
Mein Versorger gibt zu:"Unsere Preisänderungsklausel ist gesetzwidrig und würde auch vor Gericht als solche beurteilt werden."Dies hat er mir in dieser Form auch mitgeteilt.

Ich muss gestehen das ich es dreimal gelesen habe um es auch ansatzweise zu verstehen.

Bravo

RR-E-ft:
@sternenmeer

Man braucht doch schon gar nichts unternehmen.

Wer was will, muss tätig werden. Das wäre wohl der Versorger.

Wenn der Versorger eine solche Aussage zum eigenen Vertrag schriftlich tätigt, dann ist doch klar, dass auf unwirksame Klauseln keine Preiserhöhungen gestützt werden können (vgl. LG Bremen, LG Berlin, LG Dresden).

Deshalb sollte man einfach die alten Preise weiterzahlen, jedoch nicht auf den Leichtsinn verfallen, seinen vorsorglichen Unbilligkeitseinwand gegen die Gesamtpreise aufzugeben.

Man kann einen Verbraucherverband auffordern, dem Versorger doch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzuverlangen.

Eine solche wird das Unternehmen im Zweifel abgegeben, um keine Unterlassungsklage im Verbandklageverfahren zu riskieren.

Dann haben alle Kunden des Unternehmens etwas davon.

Man sollte nicht vergessen, dass es nicht darauf ankommt, unveränderte Abschläge zu zahlen, sondern es bei Zugrundelegung der alten Preise und des prognostizierten Verbrauches hinsichtlich der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung nicht zu Überzahlungen kommen zu lassen.

Das Beharren auf unveränderte Abschlagshöhe kann deshalb untunlich sein. Aber auch insoweit gibt es hier schon genügend Beiträge, die darauf hinweisen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

sternenmeer:
@ H. Thomas Fricke,
die Aussage der "gesetzwidrigen Preisänderungsklausel" wurde uns nicht
schriftlich,sondern in einem Gespräch beim Versorger mitgeteilt.Natürlich
werden die mtl. Abschlagszahlungen gem. prognostiziertem Verbrauch von uns getätigt,so dass es nicht zu einer Überzahlung kommen kann.
Vielen Dank für Ihre spontane Antwort,die uns beruhigt.
Schöne Grüsse

Sternenmeer

RR-E-ft:
@Sternenmeer

Wer so eine Erklärung schriftlich gibt, hätte auch die längste Zeit auf seinem Stuhl gesessen.

Gleichwohl aller Anlass, einen Verbraucherverband zu einer eigenen Prüfung einzuschalten.

So wurde zum Beispiel das DREWAG- Urteil vom 11.05.2006 nicht angefochten.

Nun können sich alle Kunden des Unternehmens darauf berufen.

Effektiver geht es wohl nicht.

Kein Kunde, der die entsprechende Klausel im Vertrag hat, muss erst noch mit Unbilligkeit argumentieren, weil es darauf nicht mehr ankommt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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