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Autor Thema: Fragen zur Mahnung mit Sperrandrohung - mal wieder...  (Gelesen 4473 mal)

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Offline Sid

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Fragen zur Mahnung mit Sperrandrohung - mal wieder...
« am: 24. Juli 2006, 16:11:23 »
Hallo Forum,

letzte Woche hatte ich ein Schreiben vom EVU (enercity Hannover) im Briefkasten: Mahnung (ca. 100,- EUR) mit Sperrandrohung binnen 2 Wochen.

Zum zeitlichen Hintergrund: der Turnusrechnung für 2005 habe ich im März mit dem Musterbrief per Einschreiben widersprochen und meine bisherigen Abschläge weitergezahlt (kam ziemlich genau hin, vom Verbrauch her). Darauf bekam ich ein belangloses Antwortschreiben. Nach 3 Monaten wurde der Abschlag vom EVU entsprechend geändert. Dann eine Weile nix... Anfang Juli erneut eine Zahlungserinnerung und nun die Mahnung mit Sperrandrohung.

Ich habe zum weiteren Vorgehen ein paar Fragen:
1. Ich wollte das Musteranschreiben von Seite 1717 hernehmen. Wie kann ich den Hinweis mit dem Hausverbot so formulieren, daß beim EVU kein Gelächter aufkommt? Ich wohne in einem Mietshaus und kann nicht kontrollieren, wer an den Zähler kommt und wer nicht!
2. Wo finde ich die Informationen des AG München auf die im Musteranschreiben verwiesen wird?
3. Ist eine Sperrandrohung für 100,- EUR überhaupt verhältnismäßig.

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus und für weitere Tips zum Vorgehen bin ich auch immer dankbar!

Sid

Offline Cremer

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Fragen zur Mahnung mit Sperrandrohung - mal wieder...
« Antwort #1 am: 24. Juli 2006, 16:25:13 »
@sid,

auch in einem Mietshaus können Sie Hausverbot erteilen. es bezieht sich einschließlich den Zählern, bzw. schrieebn Sie, es bezieht sich auch auf die Zähleinrichtungen.

Noch besser, wenn die Zähler nicht frei zugänglich wären.

Schreiebn Sie Sperrandrohung bei § 315 BGB ist nicht rechtens.

Verlangen Sie schriftlich eine Rücknahme der Sperrandrohung, anderenfalls kann dies zu einem Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft führen.

Hinterlegen SIe am Amtsgericht einen Schutzbrief
MFG
Gerd Cremer
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