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Autor Thema: Trotz Klausel kein tanken mehr möglich bei anderem Anbieter?  (Gelesen 5097 mal)

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Offline Raja

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hallo :-)

also, wenn das thema hier schon behandelt wurde dann sorry....  aber jetzt mal zum thema...

wir haben mit progas einen mietvertrag abgeschlossen.... weiss jetzt nich genau drei oder fünf jahre....
in diesem vertrag hatte bzw. habe ich die klausel das ich bei einem anderen anbieter tanken darf wenn die firma progas nicht so günstig liegt wie ein anderer gaslieferant...
das hat bis jetzt immer super geklappt und hat auch den preis gedrückt.... :-)

aber jetzt kommt es.... wir haben gerade wieder preise eingeholt bei progas und bei einem andren anbieter.... der immer so nett war und uns ein angebot machte... :-)
aber der andere anbieter sagt jetzt das durch einen gerichtsentscheid aber januar 2004 diese klauseln in verträgen NICHTIG sind... sprich sie dürfen mir KEIN angebot mehr machen und ich bin somit progas ausgeliefert....
kann das sein.... können die so mit einem umspringen... kennt jemand dieses urteil???

wäre sehr dankbar über eure erfahrung.... denn so kann es doch nicht gehn oder... hilfe... :-(

liebe sonnige grüße
raja

Offline Watzl

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Trotz Klausel kein tanken mehr möglich bei anderem Anbieter?
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2004, 11:11:37 »
Was sie das zu hören bekamen, das hat der Bundesgerichtshof in einem  Grundsatzurteil entschieden (Az: II ZR 367/02, Urteil vom 15. September 2003).

Was ist zu tun?
Der andere Anbieter darf also wirklich nicht mehr so einfach in den Tank der Vertragsfirma tanken. Aber es gibt das noch ihren Vertrag mit der beschriebenen Klausel. Wurde dieser Vertrag seither geändert?

Legen sie also ihrer Vertragsfirma ein Angebot vor und verpflichten sie diese auf Einhaltung des Vertrages. Mit Zustimmung der Vertragasfirma (alles schriftlich geben lassen) sollte es möglich sein, dass ein anderer den Tank füllt. Natürlich ist der freie Händler vorsichtig (verständlich) und will sich die Finger da nicht verbrennen. Er sollte in seinem Angebot ausdrücklich den Hinweis einfügen, dass dieses Angebot nur gilt, wenn der Tank Eigentum ist oder wenn der Vertragshändler ausdrücklich das Fremdtanken erlaubt.

Alles sehr kompliziert und mit der Aussicht, dass es sehr lange dauert und vielleicht auch erfolglos, weil der kein freier Händler sich hier in irgendeiner Weise in Schwierigkeiten bringen will. Die haben sowieso sehr viel am Hals mit den Vertragsfirmen.

Deshalb: Kündigen, kündigen, kündigen.

Vielleicht hören sie diesen Rat gar nicht so gerne, aber es ist der beste.

Mit Unterstützung seitens des Bundes für Energieverbraucher könne sie rechnen.

H. Watzl

Offline Raja

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Trotz Klausel kein tanken mehr möglich bei anderem Anbieter?
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2004, 11:24:09 »
Zitat von: \"Watzl\"
Was sie das zu hören bekamen, das hat der Bundesgerichtshof in einem  Grundsatzurteil entschieden (Az: II ZR 367/02, Urteil vom 15. September 2003).

Was ist zu tun?
Der andere Anbieter darf also wirklich nicht mehr so einfach in den Tank der Vertragsfirma tanken. Aber es gibt das noch ihren Vertrag mit der beschriebenen Klausel. Wurde dieser Vertrag seither geändert?

H. Watzl


hallo,
erst mal großes danke für die schnelle antwort...
NEIN der vertrag wurde nicht geändert.... und wir wurden auch nicht benachrichtigt...
kann ich das von progas erwarten das ich dies schriftlich bekomme, bzw. die klausel einhalten?
gibt mir dies das recht zur ausserordentlichen kündigung?

liebe grüße
raja

Offline Watzl

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Trotz Klausel kein tanken mehr möglich bei anderem Anbieter?
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2004, 15:16:37 »
Die Klausel in den Verträgen besagt, - und das wurde seinerzeit wahrscheinlich aus Gründen des Verbraucherschutzes so gewollt - dass der Verbraucher nicht auf Gedeih und Verderb dem Leiferanten ausgeliefert ist. Er kann, wenn er den Markt kennt, sich ein günstigeres Angebot einholen und diesen Preis bei seiner Vertragsfirma reklamieren. Das steht so ähnlich in den Verträgen, um dem Kunden eine Freiheit zu suggerieren, die er nun faktisch nicht mehr hat.

Das Gerichtsurteil aus dem letzten Jahr bestätigt ja die Vertragleiferanten als Eigentümer der Tanks nur darin, dass da kein anderer reintanken darf. Gewährleistung, etc. werden da angeführt. Vielleicht insofern verständlich, dass ja niemand von uns will, dass ein anderer so einfach unsere Sachen nutzt.

Mit der lapidaren Erklärung, dass man einen eigenen Tank besitze ist es nun nicht mehr getan. (Wobei viele Gaskunden wirklich der Meinung waren,sie hätten mit dem Tank irgend ein Eigentum erworben.)

Nun wäre es dennoch möglich, auf diese Wettbewerbsklausel zu pochen. Dazu hat das Gericht meines Wissens ja nichts gesagt.

\"Liebe Vertragsfirma, ich habe hier ein Angebot von 28 Cent je Liter, ihr bietet mir 33 Cent an. In meinem Vertrag steht, wenn ein anderer....... Also bitte laßt mich dort tanken (schriftliches Einverständnis) oder gebt mir denselben Preis\" So könnte das etwas einfach ausgedrückt lauten.

Was passiert aber dann?
Gut vorzustellen ist, vor allem, wenn sie entsprechend energisch auftreten und auf den Vertrag pochen, dass die Vertragsfirma ihnen dann zum Preis des freien Händlers ihren Tank füllt. Der freie Händler bekommt dasnn wieder einmal die Rolle des \"Preisdeppen\" in diesem Spiel. er bietet eigentlich eine guten Preis, das Geschäft macht aber dann ein anderer. Wen wundert es dann, dass diese freien Händler in diesem Spiel nicht mehr mitspielen wollen, wei sie doch immer verlieren.

Also kurz: kündigen sie. Etwaige Schwierigkeiten dabei wurden bei allen, die diesen Schritt getan haben immer aus dem Weg geräumt. Ich kenne keinen, der diesen Schritt je bereut hätte.
Wichtig: treten sie energisch auf. Weisen sie darauf hin, dass sie ihren Fall mit den Fachleuten des Bundes für Energieverbraucher besprochen haben und dass sie mit keiner Faser ihres Herzens bereit sind, auch nur einen Schritt zurückzuweichen.
Überlegung: warum wollen sie als Kunde bei einem Anbieter bleiben, der ihnen in der Vergangenheit nie oder erst immer dann einen akzeptablen Preis geboten hat, wenn ein freire Händler gezeigt hat, wo die Preise liegen. Kundenfreundlich ist das nicht! Was hätten sie berappen müssen, wäre da nicht immer ein freier Händler im Spiel gewesen. Rechnen sie das einmal für die letzten Jahre nach, dann fällt ihnen der Schritt weg von dem Vertragsanbieter sicherlich viel leichter. Oder noch schlimmer, sie ärgerns sich grün und blau, dass sie das nicht schon vor Jahren getan haben.

 

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