@energienetz
Leider ergibt sich aus dem Beschluss selbst nicht, weshalb die Androhung der Versorgungseinstellung vom Gericht untersagt wurde.
Die Einzelheiten hinsichtlich Verfügungsanspruch und - grund ergeben sich deshalb nur aus der Antragsschrift, welche man notwendigerweise dazu lesen muss.
Oft werden die Beschlüsse im einstweiligen Verfügungsverfahren mit der Antragsschrift verbunden.
Kurzum:
Die Antragsschrift zu dieser Entscheidung muss mit dazu.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt