Energiepreis-Protest > EnBW

Klage gegen EnBW-Chef

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RR-E-ft:
Es ist unserer Rechtsordnung eigen, dass die Unschuldsvermutung uneingeschränkt  bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt.

Wo die Grenzen genau liegen, wird die Rechtsprechung herauszuarbeiten haben.

Ebenso obliegt den Gerichten die Prüfung, ob die Grenzen im konkreten Fall überschritten wurden und welcher Schuldvorwurf ggf. konkret gerechtfertigt ist.

Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, welches  man schlecht vereinfachen kann und sollte.

Für das Strafrecht besteht nach dem Grundgesetz ein striktes Analogieverbot:

http://www.lexikon-recht.de/katalog/a/strafrecht/analogieverbot.html

taxman:
Ich bin eben ein Moralapostel und kann es nicht besser. :D

So ist einfach mein Rechtsempfinden. :D

Wenn wir erst komplizierte Begründungen für etwas brauchen stimmt doch etwas grundsätzliches schon nicht mehr. Insbesondere wenn man dabei bedenkt, dass dieses nur durch einige Wenige überhaupt dann noch verstanden wird.

Diese Wenige haben doch dann schon ein ziemliches Machtpotential in sich vereinigt. Ob dies so gut ist muss jeder für sich selbst beantworten. Ich für mich finde es inzwischen sogar schlecht.

mfG
taxman

kamaraba:
Hier die Stellungnahme der EnBW

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=hok2006719-1279G
http://www.enbw.com/content/de/presse/pressemitteilungen/2006/07/pm_20060718_cu_mw01/index.jsp;jsessionid=3F29986ACB5CB18EABED871E0117BB1F.nbw10

taxman:
Die EnBW beruft sich in der Stellungnahme auch auf Äußerungen von FDP-Justizminister Ulrich Goll, der öffentlich erklärt habe, es gehöre zu den dienstlichen Aufgaben eines Regierungsmitglieds, das Land bei Sportveranstaltungen zu repräsentieren.

Ist das wirklich so?
Ist der Herr Minister Goll nicht ein "Staatsdiener"?

mfG
taxman

RR-E-ft:
@taxman

Strafrecht ist komplex.

Ich persönlich bin froh, dass die Zeiten vorbei sind, in denen "Gerichte" mit der Berufung auf ein "gesundes Volksempfinden" willkürlich Entscheidungen getroffen haben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundes_Volksempfinden

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