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Autor Thema: Offenlegung der Kalkulationsgrundlage  (Gelesen 5672 mal)

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Anonymous

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Offenlegung der Kalkulationsgrundlage
« am: 07. Oktober 2004, 12:28:18 »
Hallo,

auch in Emsdetten haben die Stadtwerke zum 01.10.04 die Gaspreise um 3,8 % erhöht.
Wenn ich den Stadtwerken jetzt den Musterbrief zuschicke und um Offenlegung der Kalkulation bitte, ist es dann nicht ein einfaches für die Stadtwerke zu sagen, dass deren Lieferant um 3,8% erhöht hat und sie diese Erhöhung nur weiterreichen?
Wie kann ich als Laie dies dann prüfen? Welche Anhebung wäre im Sinne des Gesetztes als billig anzusehen?

G.L.

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Offenlegung der Kalkulationsgrundlage
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2004, 15:47:51 »
so einfach ist das nicht. Denn um diese Preiseerhöhung zu rechtfertigen, müsste ja der Vorlieferant um das Dreifache erhöht haben, weil die Gaseinkaufspreise nur ca. ein Drittel des Endverbraucherpreises ausmachen. Dies kann nun aber nicht ernsthaft behauptet werden. Also wird der Nachweis der Billigkeit nicht gelingen. Ausserdem müsste diese Darlegung für Sie als Kunde auch nachvollziehbar sein.

 

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