Um bei unserem Thema zu bleiben ein hoffentlich passendes Beispiel:
Ein Kunde weist gerichtlich seinem Energieversorger nach, dass er gegen das Kartellrecht verstoßen hat, indem dieser z. B. Kundendaten oder Preise mit anderen Energieversorger (oder z. B einem Netzbetreiber) abgeglichen hat. Alle Beteiligten Unternehmen haben hieraus, aus unserer Sicht, einen ungerechtfertigten Vorteil gezogen. Der Kunde hat über Jahre hinweg einen überhöhten Preis bezahlt.
Also, meines Erachten, ist dies in unserer Energieversorgerlandschaft absolut wahrscheinlich. Man muss sich einfach einmal die Aufteilung der deutschen Lande unter den Energieversorgern klarmachen. Die vielen Beteiligungsverhältnisse auf Gesellschafterebene. Das hier Informationen ausgetauscht werden ist für mich absolut glaubhaft und sogar sehr wahrscheinlich. Der gerichtsfeste Nachweis dieses Verhaltens dürfte eventuell beinahe unmöglich sein.
taxman