Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Monatliche Stromrechnung

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Fidel:
Moin:

@Fricke
@Cremer

In AVBGas $25(1) sehe ich nichts, was auf eine gleiche Höhe der Abschlagszahlungen hindeutet.

Ansonsten: ich zahle ja Abschlagszahlungen, nur eben in wechselnder Höhe. Da ich meinem EVU ja stets die aktuellen Zählerstände übermittele, dürfte für diesen der Aufwand handhabbar sein.

Meine Telefongesellschaft verlangt von mir ja auch keine pauschalen Monatszahlungen, um am Ende eines Abrechnungsjahres erst den tatsächlichen Verbrauch abzurechnen.

War denn die monatliche Abschlagszahlung in stets gleicher Höhe überhaupt schon einmal Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

@Fricke

Falls Sie ins Auge fassen sollten, zu antworten: es hat keine Eile und muss auch nicht so ausführlich sein. Weiß ich doch, dass Sie bei diesem prächtigen Wetter das gemütliche Sitzen im Freien mit Blick auf die Jenaer Berge schätzen ;-)

Gruß
Fidel

Cremer:
@Fidel

unter § 27 Abs. 1  gibt das Energieversorgungsunternehmen die Zahlungsbedingugnen bekannt. Darin steht, dass die Zahlungen nach Angaben des Versorger zu zahlen ist.

Deshalb wird er Ihnen auch eine Zahlungsplan mit Zahlungshöhe une Zahlungstermine genannt haben.

Fidel:
Moin:

@Cremer


--- Zitat ---Deshalb wird er Ihnen auch eine Zahlungsplan mit Zahlungshöhe und Zahlungstermine genannt haben.
--- Ende Zitat ---


Hmmm, als Gaspreis-Verweigerer entspreche ich doch hinsichtlich der Zahlungshöhe eh nicht den Vorgaben meines EVU. Macht es da noch den großen Unterschied, wenn ich das gesamte Vorauszahlungssystem "modifiziere"?

@Harry01

Sie hatten doch am an 21.01.2006 in einem Beitrag geschrieben, dass auch Sie lediglich Zahlungen leisten, die auf dem aktuellen Verbrauch basieren. Wie ist denn bei Ihnen Stand der Dinge?

Gruß
Fidel

Harry01:
@Cremer

In §27 Abs. 1 wird nur bestimmt, daß die Zahlungen zu einem vom VU bestimmten Zeitpinkt erfolgen sollen, nicht aber die Höhe der Zahlungen.

@Fidel

Über den gesamten Abrechnungszeitraum habe ich nur Zahlungen entsprechend der Höhe des Verbrauchs im Vormonat geleistet. Das EVU hat mir jeden Monat eine Mahnung geschickt und immer die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht. Leider wartete ich darauf vergebens. Jetzt ist der letzte Abschlag geleistet und ich warte auf die Ablesekarte. Im nächsten Abrechnungszeitraum werde ich die Überweisungen trennen und jeweils Strom und Gas getrennt überweisen.

Fidel:
Moin:

@agelis

Sie sehen also: es gibt außer Ihnen durchaus auch noch andere Menschen, denen Dinge nicht ins Blut übergegangen sind und sie hinterfragen.

@Fricke

In dem von Ihnen genannten Beitrag in der Energiedepesche 02/2006, S. 39, wird lediglich die Tatsache der nur jährlichen Ableseintervalle beklagt. Außerdem auch die Abrechnungspraxis in anderen europäischen Ländern beschrieben.

Welche Möglichkeiten der Endverbraucher möglicherweise hat, an dieser Verfahrensweise etwas zu ändern wird leider nicht diskutiert.

@all

Interessant an diesem Artikel der Hinweis, dass

- in Schweden die monatliche Abrechnung von Stromzählern ab 2009 gesetzlich vorgeschrieben ist

- In Italien bereits 23 Mio. intelligente Stromzähler installiert sind

Der Bund der Energieverbraucher hat hier also noch ein großes Betätigungsfeld.

@Harry01

Danke für Ihren Erfahrungsbericht

Gruß
Fidel

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