Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Monatliche Stromrechnung
agelis:
Es gibt Dinge, die uns derart ins Blut übergegangen sind, daß wir sie gar nicht mehr hinterfragen.
Warum erhalten Privatkunden ihre Strom- und Gasabrechnung nur jährlich? Wäre eine monatliche Abrechnung nicht wünschenswert? Stellen Sie sich nur einmal vor, ihr Telefonanbieter würde ihre Rechnungen nur noch einmal im Jahr verschicken. Sie würden monatlich einen Abschlag für Fest- und Mobiltelefon bezahlen und Anfang des Jahres eine Jahresabrechnung für ihre Telefonate erhalten. Wenn Sie Pech haben, müssen Sie nachzahlen, nur können Sie Ihr Telefonierverhalten immer erst nach einem Jahr überprüfen und korrigieren.
Während sich beim Telefonieren mehr und mehr Pauschaltarife durchsetzen, die eine monatliche Abrechnung überflüssig machen, scheint sich bei Strom und Gas niemand an der jährlichen Abrechnung zu stören. Gerade hier würde sich eine monatliche Abrechnung lohnen, da hier ein riesiges Potential, sowohl finanziell als auch für die Umwelt, steckt. Durch einen Blick auf die Monatsabrechnung würde man frühzeitig über eine Änderung im Verbrauchsverhalten informiert und könnte schnell gegensteuern. Auch könnte man Energiefresser viel schneller entlarven. Wer weiß schon im Januar, ob die Klimaanlage, die im Sommer lief, tatsächlich schuld ist an der Nachzahlung? Überprüfen kann man dies erst wieder im Juni. Der hohe Verbrauch eines neues Elektrogerätes würde direkt auffallen und nicht erst nach einem Jahr.
Die Versorger werden kein Interesse daran haben, weniger Energie zu verkaufen, hier ist Druck vom Verbraucher und wahrscheinlich leider auch der Gesetzgeber gefragt.
Eine monatliche Abrechnung böte für den Verbraucher flächendeckend die Möglichkeit ein riesiges Einsparpotential aufzuspüren.
RR-E-ft:
@agelis
Zu diesem Thema gibt es einen ganzen Beitrag in der letzten Energiedepesche.
Fidel:
Moin:
@agelis
Diese Frage(n) habe ich mir vor einiger Zeit auch gestellt. Bei mir kommt überdies noch ein weiterer Aspekt hinzu: mein EVU, E.ON Avacon, rechnet bei mir im April eines jeden Jahres ab. Das heißt also, dass ich bei Zahlung eines Monatsabschlags in den ersten Monaten eines jeden Jahres bei meinem EVU ein Guthaben ansammele, das nicht verzinst wird.
Vor ca. drei Monaten habe ich meinem EVU also mitgeteilt, dass ich keine monatlichen Abschläge mehr zahle, sondern nur noch den jeweils aktuellen Gas- und Stromverbrauch. Dazu übermittele ich via Internet meine Zählerstände, erstelle mit einer EXCEL-Tabelle eine eigene Abrechnung, die ich per Fax übermittele und überweise die sich daraus ergebenen Beträge zeitgleich per Online-Banking.
Mir wurde dann einige Male mitgeteilt, man könne meine selbst erstellten Abrechnungen nicht akzeptieren. Seit ca. sechs Wochen ist jedoch Ruhe - wahrscheinlich reichen die Sachbearbeiterkapazitäten wegen Urlaubs nicht aus, mir ständig neue Schreiben zu senden ;-)
Schön wäre es, wenn die hier versammelten juristischen Kapazitäten mir sagen könnten, wie sicher oder unsicher der Boden für jemanden ist, der das eben beschriebene Verfahren praktiziert.
Gruß
Fidel
RR-E-ft:
@Fidel
Wie unsicher das ist, kann man in §§ 25, 27, 30 AVBV nachlesen.
Das Thema ist auch schon so oft und umfangreich diskutiert, dass es keiner weiteren Erörterung bedarf.
Cremer:
@Fidel,
geht nicht, Finger weg
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