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Autor Thema: Nachzahlung statt Abschlagszahlung?  (Gelesen 16936 mal)

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Offline ursel56

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Nachzahlung statt Abschlagszahlung?
« Antwort #15 am: 27. Juli 2006, 15:01:09 »
Danke auch Herr Fricke,
bin schon am Brief basteln und werde es als Mail senden.
Bei der letzten Mahnung habe ich doch eine Adresse entdeckt.
Das "Forderungsmanagment"  managt aus Hildburghausen.
Meine Briefe gingen alle nach Jena. Jena, Erfurt, Hildburghausen - ich fürchte, die E.ON Damen und Herren verlieren den Überblick, bzw. freuen sich, wenn der Kunde den Überblick verliert.
In der Hoffnung, dass dies nicht geschieht

ursel56

Offline RR-E-ft

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Nachzahlung statt Abschlagszahlung?
« Antwort #16 am: 27. Juli 2006, 15:20:34 »
@Ursel56

Schicken Sie es an die Erfurter Adresse zu Händen des Vorstandes.

Dann landet es auf dem richtigen Schreibtisch und wird auch sonst bevorzugt behandelt, landet also nicht etwa in einem großen Waschkorb.

Offline ursel56

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Nachzahlung statt Abschlagszahlung?
« Antwort #17 am: 09. August 2006, 09:55:37 »
Danke an alle, die mir in irgendeiner Weise geholfen haben.
Die Sperrandrohung ist vom Tisch, wobei sicher bald die nächste Mahnung
eindrudelt, da ich ja auch nicht bereit  bin, diese hohe Nachforderung zu
begleichen.
Die Abschlagszahlung hat man sogar noch weiter heruntergesetzt, als ich bereit bin zu bezahlen, was mich natürlich sofort wieder stutzig macht????
Geärgert habe ich mich schon, dass ich es nicht bei der Stromrechnung genauso gemacht habe wie mit dem Gas. Aber im nachhinein ist das sicher nicht mehr möglich.

Gruß von ursel56

Offline DieAdmin

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Nachzahlung statt Abschlagszahlung?
« Antwort #18 am: 09. August 2006, 19:20:29 »
@Ursel56,

wie hat man denn die geringere Abschlagszahlung begründet?
Stutzig wäre ich da auch, wenn mein EVU mir eine geringere vorschlägt, als diejenige, die ich errechnet hab.

Nicht das da ein Ei gelegt werden soll, wo dann eine Sperrung evtl berechtigt wäre.

 

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