Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Nachzahlung statt Abschlagszahlung?
ursel56:
Hallo liebe Forumsleser,
obwohl sehr viele von den Gaspreiserhöhungen betroffen sind, hört man viel
zu wenig voneinander und ist doch mehr oder wenig Einzelkämpfer. Ich habe einen
älteren Vierseitenhof und die Erhaltung desselben geht langsam aber sicher einer
Schmerzgrenze entgegen.
Von 2002 bis 2004 ist mein Gasverbrauch stetig gesunken, die monatliche Belastung
um ca. 50,00 Euro gestiegen. Im vergangenen Jahr habe ich erstmals meinen Einwand
laut Musterschreiben erhoben und die Einzugsgenehmigung zurückgenommen.
Im gegenseitigen Einvernehmen durfte ich die Abschlagszahlungen von 240,00 Euro
auf 210 kürzen. Im Januar sollte ich anrufen, den Zählerstand durchgeben und habe
dabei erfahren, dass bis Jan. 2006 keine Nachzahlung erforderlich wären. Der Schock
kam mit der Gasabrechnung für 2005 im Juni! Eine Nachzahlung von über 500 Euro
und die Abschlagszahlung auf ca. 270 Euro hochgesetzt.
Wieder habe ich Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, dass ich die Abschläge auf 220
Euro kürzen werde und als Nachzahlung nur 200 Euro akzeptiere. So erfolgte auch die
Einzahlung( mit entspr. Vermerken).
Bis heute erhielt ich noch keine Antwort, stattdessen heute die Mahnung mit Androhung
der Gassperre. Das Verrückteste aber, jeglicher Zahleingang wird mit der ältesten Forderung
verrechnet, d.h. mit der Nachzahlungsforderung.
Damit hätte ich für Juni noch keinen Abschlag bezahlt, da ich ja erst die 500 Euro
aus der Nachzahlung begleichen muss.
Obwohl ich nicht bereit bin, diese hohe Nachzahlung zu begleichen, wird dies automatisch
getätigt. Außerdem fallen ab nächster Woche Mahngebühren an.
Jetzt kommt der berühmte Paniksatz. „Hoffentlich wird es kein Fass ohne Boden.“
Gibt es vielleicht Kunden von EON Thüringen, denen es ähnlich geht?
Wie nun weiter? Aufgeben und damit sich ergeben ( bei einem Jahresüberschuss von über
100 Mio. Euro für EON) oder weiterkämpfen mit ungewissen Ausgang?
Herzl. Grüße aus Thüringen
Tomas:
Hallo Ursel
Leider hast Du Recht damit das man zu wenig voneinander hört. In meinem Falle liegt es etwas anders, denn wir sind dem Aufruf des Thüringer Verbraucherschutz gefolgt uns gegen die hohen Gaspreise zur Wehr zu setzen. Wir schicken seitdem alle Originalschriften von und an E.ON an die VZ. Dann überwiesen wir einen Prozesskostenvorschuss und erteilten Rechtsanwalt Fricke die Vollmacht uns bei einer Gemeinschaftsklage gegen E.ON Thüringen zu vertreten. Seitdem ist allerdings sehr viel Wasser die Saale hinunter geflossen.
Wir haben Widerspruch per Musterbrief eingelegt und den alten Abschlag weitergezahlt. E.ON ließ nicht lange auf sich warten und drohte mit Sperrung der Gaszufuhr. Also haben sie erneut einen Musterbrief vor den Latz bekommen http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/
Daraufhin entschuldigten sie sich und es war Ruhe bis jetzt. Nach der Jahresabrechnung und meinem Brief in dem ich E.ON mitteilte was ich an Abschlägen zu überweisen bereit bin, kam erst ein Brief in dem Stand das sie meinen "Widerspruch aufrechterhalten" aber nach wie vor auf ihre offenen Forderungen bestehen. Im zweiten kam dann die Zahlungserinnerung Gasbezug mit erneuter Drohung das Gas abzustellen.
Der Thüringer Verbraucherschutz ist etwas träge und daher empfehle ich dir im Energienetz Mitglied zu werden und für einen kleinen Jahresbeitrag
Unterstützung zu erhalten. Aufgeben kommt gar nicht in die Tüte, lass die
Gasaffen drohen und erteile ihnen Hausverbot. Wie du schreibst ist der Ausgang ungewiß, daher ist es besser für den Fall der Fälle eine Rücklage zu bilden um beim schlechtesten Ausgang zahlen zu können. Ein großer Fachmann ist Rechtsanwalt Herr Fricke und hier im Forum wirst du durch seine Beiträge und natürlich auch durch Beiträge der anderen Spezies alles erfahren was dir weiterhilft. Ich drück dir die Daumen !!!
Grüße aus Bad Klosterlausnitz/ Thüringen :wink:
Cremer:
@ursel56,
sofern Sie Widerspruch mit Musterbrief eingelegt haben und sich dabei auf § 315 BGB berufen, ist alles o.K.
Diesec Spielchen kenne ich jetzt von fast allen deutschen Gasversorgern.
Neu dabei ist, dass E.ON Thüringen jetz eine Sperrandrohung verkündet, obwohl denen der ganze Sachverhalt bekannt ist.
Haben Sie denn Ihre 200 € Nachzahlung auf Ihre Abrechnung mit Preisen vom Sept. 2004 errechnet?
Oder haben Sie nur einfach die Nachzahlung geschätzt. Bitte nähere Erläuterung. Sofern Sie nur gesagt haben, "ich zahle dann mal 200 €", dann haben die E.ON Thüringen recht mit ihrere Sperrandrohung.
Fidel:
Moin:
@ursel56
Auf jeden Fall solltest du bei allen Zahlungen an dein EVU auf dem Überweisungsbeleg vermerken, wofür der überwiesene Betrag ist. Da du wahrscheinlich Strom und Gas von einem EVU erhältst, solltest du auch für jede Energieart eine separate Überweisung vornehmen.
Also nicht:
"Abschlagszahlung Juli 2006"
sondern:
Abschlagszahlung Strom Juli 2006
Abschlagszahlung Gas Juli 2006
Auf der letzten Jahresverbrauchsabrechung hat dir dein EVU die Höhe der zukünftigen Abschlagszahlungen je Energieart mitgeteilt. Du kürzt dann also den Betrag der Abschlagszahlung für Gas entsprechend deinen eigenen Berechnungen, die auf dem Gaspreis von 2004 basieren.
Gruß
Fidel
RR-E-ft:
@ursel56
@Tomas
Falsches Forum, Herr Cremer bitte verschieben.
Mit E.ON Thüringen habe ich gestern wegen diverser Mahnschreiben unter Hinweis auf eine mögliche Versorgungseinstellung nach § 33 AVBV gesprochen.
Dort meint man, die Schreiben seien ungeschickt. Im Servicecenter selbst scheint den Mitarbeitern nicht mehr ganz wohl dabei zu sein.
Nach wie vor soll wohl gelten, was ich mit Mitarbeitern der GVT und Vertretern der Rechtsabteilung der Thüga aus München hier in Jena besprochen habe, dass Mahnsperren gesetzt werden und keine Sperrandrohungen erfolgen, wenn Unbilligkeit eingewandt wurde.
Jeder Betroffene sollte indes von dem Unternehmen - zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzungeine - eine unverzügliche schriftliche Erklärung verlangen, dass von einer Sperrandrohung nach Unbilligkeitseinwand kein Gebrauch gemacht wird, weil nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe nun einmal keine fälligen Forderungen bestehen.
Vorsorglich schriftlich Hausverbot für Versorgungseinstellungen erklären.
Sollte eine solche schriftliche Erklärung von E.ON nicht innerhalb sehr kurzer Frist eintreffen, dann bitte ggf. Thüringer Wirtschaftsministerium (Herrn Jürgen Lange/ Herrn Pultke) sowie die 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes in Bonn per Mail/ Telefon/ Fax informieren und zudem ggf. Anwalt einschalten, um die notwendigen Schritte vorzubereiten, damit wieder Frieden einkehre und man mit seiner Familie wieder ruhig schlafen kann.
Es ist tatsächlich so, dass große Verunsicherung erzeugt wird, was nicht hinnehmbar ist.
Richtig ist, dass die Verbraucherzentrale Thüringen Vorbereitungen getroffen hat, um das ihre zu tun. Wer diesbezüglich Rückfragen hat, wende sich ausschließlich dorthin.
Ich selbst kann dazu -erst recht an dieser Stelle - keine Aussagen treffen, wofür ich um Verständnis bitte.
Weil sich von den vielen Thüringern, die sich alle einzeln zur Wehr setzen viele als Einzelkämpfer empfinden, sollte man ggf. an die Medien herantreten und von seinen Erfahrungen berichten, darüber auch den Kontakt zu anderen suchen, im näheren Umfeld Mitstreiter finden und sich untereinander vernetzen, so wie es etwa die E.ON- Kunden in Paderborn und Umgebung erfolgreich praktizieren.
Man mag es nicht glauben, wie viele Thüringer sich bereits wehren.
Und bitte eines nicht vergessen:
Aus der Thüringer Denkfabrik kam der Anstoß.
http://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/text.ges,1
Gemeinsam kann man mehr erreichen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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