Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

Nachzahlung statt Abschlagszahlung?

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winampdevil:
Hallo,

auch ich habe eine von diesen Mahnungen mit Sperrandrohung gem. §33AVBV erhalten und mich heute telefonisch an den Kundendienst von e.on Th gewandt.
Die Aussage von Herrn Fricke, daß den Mitarbeitern nicht ganz wohl bei der Sache ist, kann ich nur bestätigen.

Anscheinend scheint man aber auch etwas überfordert zu sein, mein Anfang Juni eingelegter Widerspruch gegen die Jahresrechnung scheint dort untergegangen zu sein (ich hatte der Jahresrechnung wg. falscher Ablesung und Unbilligkeit widersprochen).

Jedenfalls ist die Mahnung erstmal wieder vom Tisch.

Wobei es natürlich seitens e.on nicht hilfreich ist, auf jedem ihrer Schreiben eine andere Postadresse anzugeben.....da kann schon mal was verloren gehen. :twisted:
Da schreib ich lieber per Mail, was e.on übrigens auch anstandslos akzeptiert.

In der Hoffnung, das sich hier im Forum noch mehr Thüringer finden
(auch wenn die Mehrzahl der Beiträge wahrscheinlich von hier kommt, Danke Herr Fricke)

Grüße
Frank

RR-E-ft:
@Frank

Nie mit telefonischen Auskünften zufrieden geben, sondern eine unverzügliche schriftliche Erklärung fordern, so dass dort der entsprechende Druck entsteht und die Schreiben der Mahnläufe endlich geändert werden.

Damit hilft man nicht nur sich, sondern zugleich auch allen anderen Betroffenen.

Monaco:
@Ursel56

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zum Eröffnungsbeitrag zurückzukommen. Dort wurde die Frage gestellt, ob Versorger mit "neuen" Überweisungseingängen zunächst die "alten" (ggf. unberechtigten) Forderungen tilgen dürfen.
Das dürfen sie natürlich nicht. Viele machen es aber trotzdem. Verlangen Sie, dass man die Eingänge korrekt zuordnet und verbucht!
Ich hatte vor einiger Zeit meinen Versorger (MITGAS) aufgefordert, diese Vorgehensweise abzustellen, und die Mahnungen schon allein wegen der rechtswidrigen Aufrechnung zurückgewiesen.
Es hatte zwar einige Zeit gedauert, aber dann hatte man sich sogar für die falsche Aufrechnung entschuldigt - natürlich ohne die Gesamtforderung zurückzunehmen (was natürlich auch nicht zu erwarten war).
Jetzt bekommen wir in regelmäßigen Abständen 2 Mahnungen - eine für die Rechnungsdifferenz 2004/05, eine für rückständige Abschläge 2005/06. Immerhin tut man nun dem Recht genüge.
Ergänzend kann ich empfehlen, immer den Zeitraum mit anzugeben: z.B.
Kd.-Nr.: 123456789 Abschlag Juli 2006 für Abrechnungsperiode 2005/06, Fälligkeit: 30.07.2006. So geht man ggf. ganz auf Nr. sicher. Und wenn man die Überweisungsvorlage gespeichert hat, macht es auch kaum zusätzliche Arbeit.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

ursel56:
Hallo liebe Forumsteilnehmer, oder sollte ich sagen – liebe Mitkämpfer,
vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Meinen „Schlachtplan“ habe ich entworfen und ich danke euch für  eure
Unterstützung.
Auf jeden Fall werde ich die Mahnung anfechten und verlangen, dass meine
sehr genau formulierten Überweisungen auch entsprechend verbucht werden.
Des weiteren werde ich mich doch um professionelle Hilfe bemühen, allein
habe ich weder Zeit, noch den Nerv und schon gar nicht die Fachkenntnisse
um mit diesem Paragraphenkram ( Entschuldigung Herr Fricke! ) klarzukommen.
Wie ich aus Herrn Cremer seiner Antwort entnehmen konnte, habe ich schon den
ersten Fehler gemacht. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mit der
Gasabrechnung für 2005 nicht im geringsten klar kam und tatsächlich statt 500 Euro
einfach nur 200 zahlen möchte, zumal auch mein Verbrauch ein wenig gestiegen ist.
Die Rechenbeispiele hier im Forum konnten mir auch nicht sehr helfen,
wahrscheinlich – und das vermute ich mal ganz stark- sind da sehr viele überfordert,
wenn sie auf ihre Rechnung schauen. Zwei Erhöhungen konnte ich heraus
lesen. Auf die Endzahlen bin ich nie gekommen. Wichtig war der Verbrauch,
auch im Vergleich zum letzten Jahr und die Endsumme, daraus folgend die
monatlichen Belastungen.
Danke noch mal für eure Antworten!
Ursel

DieAdmin:
@ursel56


--- Zitat ---dass ich mit der
Gasabrechnung für 2005 nicht im geringsten klar kam
--- Ende Zitat ---


In dem Fall und auch für die Berechnung der neuen Abschlagssumme kann man sich entweder an den Bund der Energieverbraucher oder auch an die VZ wenden.

Schönen Gruß aus Friedrichroda

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