Heute war der zweite Verhandlungstag beim LG, war wie zwischen 1516-64, obs Pulver verschossen ist noch nicht klar. (Hornberg)
Positives vorweg, der Richter hatte ein Faible für Datenschutz in Zivilprozessen, mag daran gelegen haben, dass er 2003 ein seiner Meinung nach zu wenig beachtetes Buch diesbezüglich herausgegeben hat (vergriffen). Nach den Auszügen, die vorgetragen, glaube ich es auch, zumal es.. neue Rechtsansätzte beinhaltet, bin jedoch Laie.
Das schmeckte der EON (Anwalt) logischerweise nicht so recht.
Er wies auch darauf hin, dass er genau mit diesem Gebiet der Wahrung der Geschäftsgeheimnisse keine richtungsweisenden Urteile kennt.
Derzeit jedoch der Öffentlichkeit im Zivilrecht größere Priorität einräumt, als den Schutzinteressen der SWT.
Ein starkes Interesse das Verfahren vorm Urlaub abzuschließen (Anfang März).
Dann die Nachfrage, wie es mit einem Vergleichsvorschlag aussieht, also Kosten und einen Bonus für die Kläger. Jedoch ausdrücklich ohne diesen zu beziffern.
Nach kurzem Gemurmel, dann Herr EON:
Wir sind bei Rüchnahme der Klage bereit, die Kosten incl. der Kläger zu übernehmen, werden jedoch keinem Bonus zustimmen, da dies den anderen Kunden nicht zu vermitteln wäre.
Dieses Angebot besteht bis zum nächsten Termin am 05.03.2009 (LG Termin), oder besser bis zum Ende der Frist für die Einreichung der Schriftsätze (18.02.2009).
Sollte die ITG dem nicht zu stimmen, wird ein gerichtlich bestellter Prüfer das vorgelegte Testat der Wirtschaftprüfer überprüfen, nebst den einzureichenden Forderungskatalog für den weiteren Umfang der Prüfung.
(Nun, wer Bilanzen kennt, wird kaum auf die dort angegebenen Daten alleine bauen, zumal eigentlich alles von EON bereitgestellt wird, über lange Zeit nicht einmal die MitarbeiterInnen im SWT Büro Zugriff auf irgendwelche für Kunden relevante Daten hatten. (auch einfache Sachen, wie gemeldeter, abgerechneter Zählerstand usw.)
Genannt wurden Kosten hierfür zwischen zwei bis dreitausend Euro, was mir zu niedrig angesetzt scheint (Std. gut 300 Euro), also versuchte Kostenkeule, lax geschrieben.
Eine Kostenteilung gibt es derzeit nicht.
Wie eigentlich üblich wäre dann dieses Testat von beiden Seiten anzuerkennen.
Also empty danach!
Wesentlich schwerer und eigentlich ungeklärt die Auslegung des BGH Urteils was den Sockel angeht.
Also die Bereitschaft, die Wirtschaftlichkeits Überprüfung auch auf die Art des Bezugs auszudehnen, Beklagte, Kläger klar, konträr, Richter seits nicht erkenntlich.
(Tornesch bezieht unbestritten 100% von EON.)
(KNackpunkt u.a.)
Die AGB Frage ging aus unerfindlichen Gründen unter.
Gab zwar Äußerungen der EON, sind andere, nur auch hier kein greifbares Ergebnis, Stellungnahme des Gerichts.
Halte mich einmal mit meiner weiteren Einschätzung zurück um eine freie Meinungsäußerung zu ermöglichen.