Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromzähler ohne mein Wissen ausgetauscht und 3800 € Nachzah
alx:
Hi Muli,
würde den Quatsch gar nicht lange mitmachen!
Wenn Du durch Belege (letzte 2,3 Abrechnungsperioden) nachweisen kannst, wie Euer Verbrauch war, und nur just in dem Zeitraum des Zählertauschs ein exorbitanter Peak, dann freundlich Widerspruch wg. Ablesefehler einlegen (siehe Anmerkung von Cremer), Hinweis ggf. noch auf die Nachweispflicht des Versorgers (siehe Anmerkung von Fricke) und nicht zahlen.
(vielleicht noch vorher kurz Überlegen, ob nicht doch im genannten Zeitraum für den 4jährigen Nachwuchs ein 220V-Kosmos-Elektrobaukasten und für die Frau eine 30kW-Hochleistungs-Mikrowelle angeschafft wurde)
Überschlagsmäßig (und zum Vergleich) müsstet Ihr ja in dem Zeitraum Mai bis November bei 15.000kWh Verbrauch rund um die Uhr 30 Stück 100W-Glühbirnen unter Strom gehabt haben. (und ich gehe mal davon aus, Ihr habt kein Gewächshaus!)
Gruß
Alex
Cremer:
@muli,
nochmals,
Widerspruch gemäß Musterbrief einlegen und zusätzlic hauf den § 30 Abs. 1 hinweisen.
Stellen Sie die Zählerstände in Abrede!!!
Woher wissen Sie en Anfangszählerstand im November des neuen Zählers und sind damit einverstanden? Der kann auch einen Vorverbrauch haben.
Lassen Sie sich die Daten des Zählerwechsels geben (Zählerstand alter Zähler, Zählerstand neuer Zähler)
Ich glaube da lag ein Ablesefehler des Monteurs vor als der alte Zähler gewechselt wurde. Die 10.000 - Zahl ist wohl falsch gewesen, eine zuviel.
Hatte ich mal mit dem Wasserzähler, als dieser noch keine Zahlen, sondern Zahnrädchen mit Zahlen drauf hatte. Man hatte sich da auch um 1000 m³ vertan. Wurde aber anstandslos korrigiert.
Belegen Sie die verbräuche aus den letzten Abrechnungsperioden.
Und bitte schön, alles nur schriftlich!!
muli:
Hallo,
inzwischen hat mir der Versorger mitgeteilt das sie den Zähler doch gefunden haben und ich eine Prüfung nach § 19 AVBEltV vornehmen kann. Ich habe die Überprüfung des Zählerstandes als auch der des Zählers beantragt. Die unstrittigen Rechnungsbeträge habe ich überwiesen. Dazu eine auf Basis der Vorjahre errechnete Summe für das strittige Jahr.
Jetzt kam plötzlich die Ankündigung einer Stromabschaltung!? Ist das in Ordnung?
Cremer:
@muli,
Hatten Sie Widerspruch gemäß § 30 abs. 1 der AVBEltV eingelegt?
muli:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@muli,
Hatten Sie Widerspruch gemäß § 30 abs. 1 der AVBEltV eingelegt?
--- Ende Zitat ---
ja natürlich, der wurde dann abgelehnt. Ich warte jetzt eigentlich auf den Zähler zur Überprüfung.
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