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Stromzähler ohne mein Wissen ausgetauscht und 3800 € Nachzah

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muli:
Hallo,

als ich heute die Post öffnete traute ich meine Augen nicht 3800 € Nachzahlung. 15.000 kwh  zwischen Mai und November 2005  mit einem 4 personen-privat-haushalt sollen wir verbraucht haben. (2 Erwachsene + 4 +1 jährige Kinder)

Sofort lief ich zum Zähler. Ich war sicher, daß ich falsche Daten übermittelt habe. Bein genauen nachsehen am Zählerschrank (dieser steht ausserhalb meines Grundstücks und ist nur von mir und EON zu öffnen) sah ich das der Zähler im November 2005 ausgetauscht wurde. Niemand hatte mich informiert und mich den Zählerstand nachprüfen lassen. Der stromverbrauch vor und nach dem Austausch war wesentlich niedriger obwohl später mehr Verbraucher angeschlossen waren und Winter war.

Beim Anruf beim Versorger (EON) hiess es. "Wir können Ihnen nicht helfen. Das hätten Sie protokollieren müssen. Da ist nichts zu machen"

3800 €!!! Ohne Vorwahnung trifft uns hart!

Was können wir tun?
Rechtsanwalt?

Gruss Muli

RR-E-ft:
@muli

Man kann Zählerüberprüfung nach § 19 AVBEltV für Alt- und Neuzähler verlangen.

Auch ausgebaute Zähler sind noch vorhanden.

Fidel:
Moin:

@muli

Ich würde parallel zu der von RR-E-ft angeregten Vorgehensweise auch an die Presse kontaktieren. Z.B.

NDR Fernsehen
Stichwort: markt / abgezockt
20653 Hamburg
markt@ndr.de
(Betreff: abgezockt)

Allzuviel Publizität ist den meisten Unternehmen gar nicht so recht.

Gruß
Fidel

Cremer:
@muli,

normalerweise wird ein Zählerwechsel schriftlich durch den Versorger angekündigt, so jedenfalls bei den SW KH.

Schriftlich folgendes an den Versorger:
Ich würde da auf alle Fälle Widerspruch einlegen (AVBEltV § 30 Abs. 1) wegen offensichtlichem Rechnungsfehler

Teilen Sie dem Versorger die Verbräuche aus den Vorjahren mit.

Was meinen Sie mit:

--- Zitat ---Ich war sicher, daß ich falsche Daten übermittelt habe
--- Ende Zitat ---

Hatten Sie selber den Zählerstand abgelesen?

muli:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@muli

Man kann Zählerüberprüfung nach § 19 AVBEltV für Alt- und Neuzähler verlangen.

Auch ausgebaute Zähler sind noch vorhanden.
--- Ende Zitat ---



Nach Auskunft des versorgers werden sie nach 8 Wochen verschrottet. Das war auch in diesem Fall so.
Habe ich einen Anspruch darauf?

@Cremer
ich habe ihn jetzt im Mai aufgefordert abgelesen. In der Rechnung sah ich dann aber das er im November ausgewechselt wurde. Den alten Zähler habe ich nicht abgelesen. Habe den Wechsel auch gar nicht mitbekommen. Mit dem Ergebnis zwischen November und Mai auf dem neuen Zähler bin ich einverstanden.

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