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Autor Thema: VDN: Eigener Stromzähler möglich  (Gelesen 5804 mal)

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Offline RR-E-ft

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VDN: Eigener Stromzähler möglich
« am: 18. August 2006, 17:54:52 »
http://www.elektropraktiker.de/index.php?id=31419&type=0&ftu=2deb0fd594

Man könnte fragen, was man bei den Netzentgelten/ am Strompreis spart, wenn man einen eigenen Zähler einbauen lässt.

Ein eigener Zähler kann gewiss Vorteile bringen.  :wink:

Offline Netznutzer

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VDN: Eigener Stromzähler möglich
« Antwort #1 am: 18. August 2006, 19:44:54 »
Das können Sie aus den (neuen) NN-Preisblättern ablesen, wenn Zählerpreis und Ablesung/Abrechnung getrennt ausgewiesen werden, und wenn es Alternativangebote von (alternativen) Messstellenbetreibern geben wird.

MfG

NN

Offline RR-E-ft

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VDN: Eigener Stromzähler möglich
« Antwort #2 am: 18. August 2006, 20:04:43 »
@Netznutzer

Nicht so richtig klar erscheint mir, wer Messstellenbetreiber sein kann.


Das könnte wohl auch der Kunde selbst sein, der den Zähler nur von einem Dritten im Sinne von § 21 b II 1 EnWG einbauen lässt.

Es ist nicht unbedingt etwas ersichtlich, was dagegen spräche, dass der eingebaute Zähler im Eigentum des Kunden steht und dieser die einzelne  Messstelle selbst betreibt.

Nur würde plötzlich der Käufer messen und Zählerausbau war einmal.

Dann kommt wohl wieder der Bagger.

Offline Netznutzer

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VDN: Eigener Stromzähler möglich
« Antwort #3 am: 18. August 2006, 20:16:16 »
Die Antworten auf Ihre Fragen gibt der Metering Code. Der Eigentümer (Netzanschlussnehmer-nicht Nutzer) kann einen qualifizierten Messstellenbetreiber beauftragen. Das kann nur der Kunde selbst sein, der den Anforderungen des Netzbetreibers entspricht. Das Recht zum Zählerausbau zur Trennung auf Verlangen von Lieferanten wird weiterhin der Netzbetreiber haben. Darum wird man auch nicht kommen, wenn man den Messstellenbetreiber wechselt. Es sit weiter wichtig, was Sie unter messen verstehen. Messen bedeutet nur noch Zähler betreiben, nicht ablesen, d.h., der Netzbetreiber liess künftig auch fremde Zähler ab. Sollte ein Messstellenbetreiber diese Vereinbarungen nicht akzeptieren, wird er wohl kein Messstellenbetreiber werden.

MfG

NN

Offline RR-E-ft

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VDN: Eigener Stromzähler möglich
« Antwort #4 am: 18. August 2006, 20:38:29 »
@Netznutzer

Messen wird schon der Zähler selbst. Es gab nur bei den EEG- Anlagen den Streit, wer zu messen hat und dazu bemerkte die Rechtsprechung, dass der Verkäufer zu messen hat, im entschiedenen Fall also der Einspeiser.

Ist der Anschlussnutzer mit dem Netznutzer und dem Kunden identisch, was nicht ausgeschlossen ist, würde mithin demgegenüber der Käufer messen.

Grundsätzlich kann also der Anschlussnutzer durch einen Dritten einen im Eigentum des Anschlussnutzers stehenden Zähler einbauen lassen und diese Messstelle sodann betreiben, wobei der Netzbetreiber abliest bzw. die Selbstablesung durch den Kunden verlangt, wenn ich es richtig verstanden habe.

Netznutzer muss nicht zwingend der Stromlieferant sein. Auch der Kunde selbst käme grundsätzlich als Netznutzer in Betracht, § 20 Abs. (1a) EnWG.

Ob sich in Zukunft auch Exclusivstromlieferungen, also ohne Netznutzung durch den Stromlieferanten, im Markt fest etablieren, bleibt abzuwarten.

Entsprechende Angebote gibt es ja schon.

Spannend wäre dabei auch, ob sich ein Netznutzer- Kunde nicht von verschiedenen Lieferanten beliefern lassen kann:

Bandlieferung unten und für den Rest über einem konstanten Band einen weiteren, zeitgleichen Lieferanten. Alles über einen Zähler.

Auch solche Angebote gab es wohl schon.

Fraglich, ob sich das am Ende rechnet.

Offline Netznutzer

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VDN: Eigener Stromzähler möglich
« Antwort #5 am: 19. August 2006, 13:36:21 »
Messen bedeutet Betreiben der Messstelle. Mehr nicht. Ablesung, wie Sie richtig bemerken obliegt weiterhin dem Netzbetreiber.
Stromlieferung interessiert das Netz grundsätzlich erst mal nicht, somit ist die Stromlieferung unerheblich. Netznutzer ist nie der Stromlieferant (ausser an seinem Stammsitz natürlich), sondern immer der Kunde. Die Frage ist nur, wer die Netznutzung zahlt, Stromlieferant oder Kd.

Exclusivstromlieferungen gibt es doch bereits heute (Bahnanlagen) aber für HH-Kunden doch wohl uninteressant. Was das  mit der Messstelle zu tun haben soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Zitat: Bandlieferung unten und für den Rest über einem konstanten Band einen weiteren, zeitgleichen Lieferanten.  .... und für die Spitzen den Grundversorger und den Preis über 315 gleich in Frage stellen. Denken Sie mal ernsthaft darüber nach, was mehrer Lieferanten zu solchen Konstellationen bewegen sollte.

Aber auch das hat mit dem Netz und dem Messstellenbetrieb nicht so viel zu tun.

MfG

NN

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VDN: Eigener Stromzähler möglich
« Antwort #6 am: 21. August 2006, 11:55:38 »
@Netznutzer

Da haben wir uns wohl falsch verstanden.

Netznutzer kann auch der Stromlieferant sein, je nachdem, wer den Netznutzungsvertrag abschließt. Diese Alternative wird in § 20 Abs. 1a EnWG ausdrücklich genannt.

Beim Mehrlieferantenmodell dachte ich nicht an Haushaltskunden, bei denen das keinen Sinn macht.

Die Grundversorgung stellt wohl zudem (zurecht) weiter auf einen einheitlichen Stromlieferungsvertrag über den Gesamtbedarf des Kunden ab. Sonst würde eine solche Grundversorgung wohl auch unkalkulierbar.  

Einzelheiten werden sich aus der neuen Grundversorgungs VO ergeben.

Für den Bereich mittelständischer Unternehmen/ Stadtwerke könnten Bandlieferungen interessant sein.

 

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