Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest
OLG Karlsruhe: Gasversorger muss Kalkulation offen legen !!
mauszuhaus:
--- Zitat ---Ich hätte eine Frage zur Zahlungsklage:
Die Ursprungsklage stammt ja von 2004. Wenn heute z.B. die EnBW eine neue Zahlungsklage aufstellt, was werden oder können die besser machen? Wo sind für uns Verbraucher die möglichen Fallstricke? Oder liegt in dem Urteil gar eine ganz große Grundsätzlichkeit?
Ich wäre sehr dankbar für Interpretationen.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.06.2006 - 7 U 194/04 das Urteil des LG Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04 bestätigt.
Die Zahlungsklage des Gasversorgers wurde abgewiesen, weil dieser nicht rechtzeitig und nicht umfangreich genug seine Preiskalkulation offen gelegt hatte.
Revision wurde nicht zugelassen.
Das Urteil des OLG Karlsruhe findet sich hier zum Download bei den Hannoveraner Kollegen:
http://www.ritter-gross.de
(dort: zuerst auf "Aktuell" und dann weiter auf "Energierecht" klicken)
Eine sehr gute Entscheidung.
Verblüffend einfach die Erkenntnis der Richter:
"Eine Gasheizung kann nun mal nicht mit Heizöl betrieben werden."
Das Urteil beschreibt die Darlegungs- und Beweislast eines Gasversorgers zur Billigkeit der geforderten Erdgaspreise.
Dabei ging es nicht um die Frage der Billigkeit einer Erhöhung, sondern um die Frage der Billigkeit der geforderten Preise.
Es liegt jedoch auf der Hand, dass für die nach einer Erhöhung geforderten Preise - wie auch schon die zuvor einseitig bestimmten Preise - nichts anderes gelten kann.
(Wenn kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht besteht, fällt eine Preiserhöhung nach der Rechtsprechung LG Bremen, LG Berlin, LG Dresden und auch eine Billigkeitskontrolle der neuen Preise aus. Dann können allenfalls die alten Preise gerichtlich auf ihre Billigkeit kontrolliert werden, zumeist in einem Rückerstattungsprozess)
Diese Entscheidung betraf zudem die Zahlungsklage eines Vorlieferanten gegen einen Energiedienstleister.
Die Versorger verfügen bis auf die - einen speziellen Sonderfall betraffende Entscheidung des OLG Brandenburg - über keine obergerichtliche Entscheidung zur Billigkeitskontrolle von Gaspreisen.
Das OLG Brandenburg betraf einen Fall, in welchem ein Großkunde auch Schweröl verfeuern konnte, also gerade keinen normalen Haushaltskunden:
http://www.ag-guben.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/Microsoft%20Word%20-%207%20U%20016-99.d%85.pdf (Seite 12 unten)
Damit ist auch die Berufungsentscheidung des LG Karlsruhe obsolet.
Hier findet sich nochmals das Urteil des LG Mannheim, welches durch das OLG Karlsruhe bestätigt wurde:
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/LG_Mannheim_040816_24O41-04.pdf
Nicht anders hatte das AG Karlsruhe im Urteil vom 27.05.2005 entschieden.
Anzumerken bleibt allein, dass es nach BGH NJW 2006, 684 sowie BGH, Urt. v. 07.02.2006 - KZR 8/05 und KZR 9/05 für die Anwendbarkeit des § 315 BGB nicht auf eine Monopolstellung oder Angewiesenheitslage ankommt, sondern allein darauf, dass die Entgelte im Vertragsverhältnis von einem Vertragsteil einseitig bestimmt werden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
@mauszuhaus
Also die Gasversorger könnten heute bei ihrer Zahlungsklage Folgendes besser machen:
--- Zitat ---ähh
ühhh
öhhh
hmmm
--- Ende Zitat ---
Ich hoffe, es ist alles gut leserlich. :wink:
Damit sind zugleich auch die Fallstricke für Verbraucher aufgezeigt. :wink:
Das Urteil des OLG Karlsruhe ist derzeit auf alle Gastarifpreise übertragbar, hat somit grundsätzliche Bedeutung.
Allein deshalb wurde darüber auch bei ZDF heute berichtet und nicht etwa in einer History- Dokumentation von und mit Guido Knopp.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,1020218,00.html
:D
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
mauszuhaus:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@mauszuhaus
Ihre Kommentare: alles sehr gut leserlich und durchaus verständlich, merci-vielmals.
Es kann uns deshalb wohl nichts besseres passieren, als vom Gasversorger verklagt zu werden, oder?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
mfG
Mauszuhaus[/code]
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft:
@mauszuhaus
Natürlich gibt es etwas viel Besseres:
Nicht erst verklagt zu werden, weil niemand mit dem Schinken nach der Wurst werfen will und die Trauben auch viel zu hoch hängen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
mauszuhaus:
--- Zitat von: RR-E-ft ---@mauszuhaus
Also jetzt verstehe ich etwas nicht: nur wenn ich alles treu und brav zahle, werde ich auch nicht verklagt. Das meinten Sie doch nicht, oder?
--- Ende Zitat ---
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