Hallo alle,
auf meinen letzten Widerspruch reagiert die EnBW ihrerseits mit einem Schreiben plus Infobroschüre (die müssen ja Geld haben ...). Darin lautet es u.a.:
"... Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie Ihre Gasrechnung nicht vollständig bezahlen werden. Ihrer Ansicht nach ist unsere Preisanpassung nach § 315 BGB unbillig. Das ist nach unserer Auffassung nicht der Fall. Gemäß § 4 Abs. 2 AVBGasV werden die Preise nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Daher möchten wir Sie bitten, Ihre Rechnung rechtzeitig und vollständig zu begleichen. Andernfalls können weitere Kosten auf Sie zukommen.
Die Rechtslage zu § 315 BGB ist bisher nicht eindeutig geklärt. Es liegt noch keine höchstrichertliche Entscheidung vor. Einige Urteile kommen zu dem Ergebnis, dass § 315 BGB nicht anwendbar ist. Z.B. die Urteile der AG Koblenz und Euskirchen. Doch selbst wenn man § 315 BGB anwenden würde, zeigt das aktuelle Urteil des LG Heilbronn, dass auch unsere Preise angemessen sind. Denn wir geben - wie vom LG Heilbronn gefordert - lediglich die gestiegenen Beschaffungskosten in Form einer Preisanpassung an unsere Kunden weiter. Dies auch nicht im voolen Umfang und zeitverzögert. Unabhängige Wirtschaftsprüfer haben uns dies bescheinigt. ..."
Soweit das Schreiben, dass ich zur Information aller eingestellt habe.
Ist es richtig, dass ich darauf nicht reagiere ? Nach allem, was ich seither gelesen habe, läuft die EnBW - Argumentation ins Leere.