Original von Marco
Tach nur zu Info ich habe bis jetzt das Urteil noch nicht schrieftlich von gericht !! :rolleyes:
Bin auch an den Urteilsgründen interessiert.
Am 05.09.2007 (!) teilten Sie mit, dass am 17.10.2006 (!) Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht angesetzt war.
Am 12.05.2008 (!) erfahren wir, dass Sie immer noch nicht im Besitz der schriftlichen Urteilsgründe seien.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie uns keine \"Story\" auftischen. Wenn aber der theoretische Fall einer Verschleppung der Absetzung eines Urteils vorliegen sollte, dann haben in diesem (theoretischen) Fall beide Anwälte geschlafen. Das Urteil (und sie berichten ja von einem Urteil) unterliegt einer absoluten Rechtsmittelfrist von 5 Monaten (§ 517, 2. Alt. ZPO).
Nach Ablauf dieser Frist tritt Rechtskraft ein und das Urteil wird für beide Seiten verbindlich.
Also, was tun ? Antwort: Schreiben an das Gericht, Aktenzeichen draufsetzen, Frage nach dem Stand des Verfahrens, Urteilsabschrift anfordern.