Energiepreis-Protest > Stadtwerke EVB Huntetal
Stadtwerke EVB Huntetal
RR-E-ft:
LG Verden weist Sammelklage von Gaskunden ab
http://www.stadtwerke-huntetal.de/content/aktuelles_job/presse/aktuelle_meldungen/pdf/SCAN0053_000.pdf
uwes:
Dem Vernehmen nach handelt es sich um eine reine Problematik der Tarifkunden, also die Anwendung von § 315 BGB.
Die 5 ZK. des LG Verden hatte sich nicht der Mühe unterzogen, die Rechtsgrundlagen und die bestehende Rechtsprechung zu durchleuchten, sondern es hat die Preiserhöhung als billig angesehen, weil die Stadtwerke eine Ausarbeitung (Testat?) Ihrer Wirtschaftsprüfer vorgelegt hatten, die angeblich ausweis, dass die SW Huntetal nur die gestiegenen Bezugskosten umgelegt hätte.
Ob und inwieweit die gesamte Preisgestaltung nachprüfbar gewesen wäre, dürfte hier wohl eher nicht zur Debatte gestanden haben.
Die Richterin hatte erklärt, dass die Kammer damit rechnete, nur als "Durchgangsstation" zu fungieren.
Ob Berufung eingelegt wird, ist noch nicht entschieden.
RR-E-ft:
LG Verden weist Sammelklage von Gaskunden ab
uwes:
Das Urteil des LG Verden ist nicht rechtskräftig geworden.
Auf die Berufung der Kunden der EVB Huntetal Gmbh hat das OLG Celle einen Verhandlungstermin anberaumt und folgenden sehr deutlichen Hinweis erteilt:
"Nach Senatsberatung weise ich darauf hin, dass nach derzeitiger Einschätzung des Senats die Beklagte ihre Kalkulation zum Gesamtpreis wird offen legen müssen, damit eine Billigkeitsprüfung stattfinden kann. Darlegungs- und beweisbelastet dürfte die Beklagte sein."
Siehe auch:
LG Verden weist Sammelklage von Gaskunden ab
und vor allen Dingen diese veraltete Meldung einer offenbar sehr voreiligen Tageszeitung:
http://syke.mzv.net/news/stories/diepholz/?id=75911&toprint=1&toprint=1
Trotz entgegenstehender Informationen weigert sich dieses Blatt konsequent, die Kunden dieses Versorgers darüber zu informieren, dass die Gaspreiserhöhungen zur Zeit keineswegs als rechtmäßig bezeichnet werden können.
Wahrscheinlich fürchtet man den Verlust eines großen Inserenten.
Das ist eben Pressefreiheit. Man will, man sollte, aber man muss eben nicht informieren.
uwes:
Soeben ist zu hören, dass der Kartellsenat des OLG Celle in der heutigen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen hat, dass die Stadtwerke Huntetal die Preiskalkulation offen legen muss.
Ein entsprechender Auflagenbeschluss soll am. 11.1.2007 verkündet werden.
Das Urteil des LG Verden ist damit "Geschichte".
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