Energiepreis-Protest > Stadtwerke EVB Huntetal
Stadtwerke EVB Huntetal
uwes:
--- Zitat von: \"uwes\" ---
Ein entsprechender Auflagenbeschluss soll am. 11.1.2007 verkündet werden.
--- Ende Zitat ---
Auch das OLG Celle hat mittlerweile mitbekommen, dass ein rechtlich ähnlich zu behandelndes Verfahren vom BGH im März entschieden werden wird. Bis dahin wird wohl nichts passieren.
uwes:
Am 18.12.2007 war Großkampftag in Celle beim Oberlandesgericht.
Morgens setzte sich die Rechtsabteilung der swb AG (Bremen) mit Ihrer Konzerntochter der KGU Union gegen den Vorwurf einer AGB-rechtswidrigen Preisklausel gegen die Verbraucherzentrale zur Wehr (ob erfolgreich oder nicht, weiß man nicht)
und Mittags waren dann die Stadtwerke Hannover und die EVB Huntetal an der Reihe.
die Verhandlung war in der Sache positiver als gedacht.
Das Gericht will nicht von der – m.E. völlig unzutreffenden – Entscheidung des BGH abweichen. Das war der negative Punkt.
Wenn aber das Gericht meint, allein das Bestreiten der WP- Bescheinigungen sei ausreichend um den Beweis eines „billigen“ Preises mit einem Parteigutachten nicht führen zu können, so ist das doch schon kleiner ein Fortschritt.
Der Beweis soll nicht nur über die Höhe der Beschaffungskostenerhöhung und –Weitergabe – geführt werden, sondern der Gutachter soll sich auch mit der Frage befassen, inwieweit eine mögliche Kostenreduzierung entweder tatsächlich vorlag oder aber ohne stichhaltige Gründe nicht wahrgenommen wurde.
Das ist ja auch der Ansatzpunkt in diesem Verfahren.
Hier ist der Beschluss wiedergegeben.
Uwes
uwes:
Vor dem OLG Celle fand letzte Woche die Beweisaufnahme statt.
Der Kartellsenat vernahm einen Stadtwerke-Mitarbeiter und den WP zur Frage, ob (nur) Bezugskostensteigerungen bei gleichzeitig nicht rückläufigen Kosten weiter gegeben worden seien.
Beide Fragen sind umfangreich benatwortet worden, wenn auch nicht mit dem Ergebnis, dass man jetzt den Rechtsstreit verloren geben müsste.
Was auffiel:
Der Senat sieht die Rechtsprechung des BGH so, dass es für eine Preiserhöhung nach billigem Ermessen ausreiche, wenn lediglich (ganz oder teilweise) Bezugskostensteigerungen weiter gegeben würden.
Es komme nicht darauf an, ob die Preise aus anderen Gründen überhöht sein könnten. Insbesondere meint der Senat sich nicht damit befassen zu müssen, dass es gewerbliche Kunden der Stadtwerke gäbe, die in den fraglichen Zeiträumen weniger als die Hälfte des Preise als die Tarifkunden zahlen mussten und dass es hier eine \"Quersubventionierung\" geben müsse.
Auch die höheren Kosten durch Konzessionsabgaben interresierten den Senat offensichtlich nicht.
Auf die Entscheidung im April darf man gespannt sein.
Uwes
Fridericus Rex:
Bin ich gerade drüber gestolpert:
OLG Celle vom 23.04.2009 (hoffe ich kriege da mit dem Link hin :evil:
Das OLG Celle hat das Urteil des Landgerichts Verden bestätigt und die Klage der Kunden kostenpflichtig abgewiesen.
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