Energiepreis-Protest > Vattenfall Berlin
VATTENFALL - Der Tragikomödie erster Teil
hollmoor:
@Hildchen
ich muß Taxmann recht geben,dein Beitrag war schon sehr provokant
nach meinem Geschmack.
Warum regst du dich erst jetzt auf,nachdem die Abrechnung u.Nachzahlungsaufforderung gekommen ist?
Generell kündigen die EVU Preiserhöhungen öffentlich an und man kann sich darauf einrichten oder ggf. dann schon Widerspruch dagegen einlegen.
Aber es ist ja noch nicht zu spät.
Fidel:
Moin:
@Hildchen
Wogegen richtet sich Ihr Unmut denn nun in erster Linie? Gegen die Verbrauchsmenge oder die Höhe des Strompreise je KWh?
Der § 315 hilft Ihnen nur, wenn Sie gegen den Strompreis an sich sowie die letzten Preiserhöhungen Widerspruch einlegen.
Die 2500 KWh pro Jahr klingen für einen Mehrpersonenhaushalt durchaus nicht unplausibel. Insbesondere auch deshalb, weil Sie keine Vergleichszahlen aus zurückliegenden Abrechnungsperioden angeben.
Gruß
Fidel
cabello:
Hallo Hildchen
wilkommen im Club :lol:
Als mir Vattenfall nach zwei Monaten, einen Vertrag zugeschickt hatte, wollten die auch 85.- Euro Monatlich haben. Versuchen kann man das ja!!!
Ich habe mich dann Persöhnlich Vorgestellt, und habe den Sachbearbeiter die entsprechenden Monatlichen Zahlungen auf den Vertrag entsprechend gekürzt, und den Vertrag sowie Einzugsermächtigung unterschrieben.
Es hat funktioniert, vor allem ich konnte ja belegen wieviel ich vorher Bezahlt habe. Ich war ja vorher schon mal Kunde und die kennen meinen Verbrauch.
Ich Zahl 35.- Euro im Monat was ich wohl kürzen möchte in den nächsten Tagen. :lol:
Weiteres zu Vattenfall finden Sie hier
ich verbleibe
RR-E-ft:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/archiv/06.07.2006/2642948.asp
Hildchen:
Hallo cabello und RR-E-ft,
vielen Dank für eure Tipps. Es ist offensichtlich, daß ihr die Einzigen seid,
die meinen Beitrag nachvollziehen können. Die Anderen sind damit restlos
überfordert und scheinen sich über meine angebliche Polemik mehr aufzu-
regen als über den blanken Zynismus der Stromkonzerne.
However, wir haben jetzt ein Antwortschreiben bezüglich unseres Wider-
spruchs erhalten, dessen genauen Wortlaut ich euch natürlich nicht
vorenthalten möchte:
--- Zitat ---Sehr geehrte ...,
mit Ihrem Schreiben fordern Sie uns dazu auf, Ihnen gegenüber nach-
zuweisen, daß die Preiserhöhung nach billigem Ermessen gemäß § 315
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgt ist.
Dieser Paragraph besagt, daß eine Preisbestimmung, zu der nach den
Bedingungen eines Vertrages einer der Vertragspartner berechtigt ist,
im Zweifel nach billigem Ermessen zu erfolgen hat.
VATTENFALL Europe Berlin versorgt Sie zu den Konditionen von »Berlin
Klassik«. Bei diesem Stromliefervertrag ist die Vorschrift nicht ohne
weiteres anwendbar. »Berlin Klassik« als Produkt für die Grundversor-
gung unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Preisbehörde, in
Berlin die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen (wie nett!).
Diese überprüft dabei die gesamten Kosten- und Erlöslage des Unter-
nehmens. Die Preisgenehmigung stellt nach ständiger Rechtsprechung
ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit des genehmigten Stromtarifs dar.
Da VATTENFALL Europe Berlin für das von Ihnen gewählte Produkt
»Berlin Klassik« von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen (BlaBla) eine Preisgenehmigung für die neuen Preise ab dem
01. Mai 2005 erteilt wurde, erfolgte die Preiserhöhung nach billigem
Ermessen.
Ein Anspruch Ihrerseits auf eine Kürzung der Preise oder eine Erläute-
rung zu unserer Kalkulation besteht daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
VATTENFALL Europe Berlin AG & Co. KG
--- Ende Zitat ---
Heißt das jetzt, wir sollen den geplanten Bau des 800-Megawatt-
Kohlekraftwerks in Berlin mitfinanzieren?
Liebe Grüße
Hilde nebst Anhang
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