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Autor Thema: BGB § 315 für Mieter: Vermieter ist in der Pflicht  (Gelesen 2723 mal)

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Offline DieAdmin

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BGB § 315 für Mieter: Vermieter ist in der Pflicht
« am: 26. Juni 2006, 13:23:42 »
Schon mehrmals ist dieses Thema angesprochen worden:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1709/

Jetzt hab ich da aber konkret noch ne Frage. Inwieweit trifft das auch auf Mieter in Objekten von Wohnungsgenossenschaften zu?

Denn sobald man in so eine Wohnung einzieht, zahlt man Genossenschaftsanteile und ist nun auch Mitglied dieser Genossenschaft.

Eine Genossenschaft die ja eigentlich dazu da ist, für ihre Mitglieder den günstigsten Bezug zu ermöglichen.

Gilt für die Mieter (Genossen) mitgefangen mitgehangen, oder können die sich wehren, wenns von der Verwaltung abgeblockt wird?

Offline cabello

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BGB § 315 für Mieter: Vermieter ist in der Pflicht
« Antwort #1 am: 07. Juli 2006, 14:10:48 »
Hallo Evitel

auch mich Interessiert diese Frage.

Jedoch glaube ich, das auch eine Genossenschaft Wirtschaftlich handeln muss, auch diese darf die Mieten nicht erhöhen wie sie wollen.

Das gleiche gilt für die kalten Nebenkosten sowie Heizkosten.

Es gilt: überhöhte Preise darf man nicht weitergeben.

Das gilt für die Großhändler gegenüber Einzelhändler,  Einzelhändler gegenüber Endverbraucher. Für Gas, Strom, oder wie im Gerichtsurteil in Berlin, für Betriebskosten wie Bewachungspersonal.

ich verbleibe

 

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