Hallo Evitel
auch mich Interessiert diese Frage.
Jedoch glaube ich, das auch eine Genossenschaft Wirtschaftlich handeln muss, auch diese darf die Mieten nicht erhöhen wie sie wollen.
Das gleiche gilt für die kalten Nebenkosten sowie Heizkosten.
Es gilt: überhöhte Preise darf man nicht weitergeben.
Das gilt für die Großhändler gegenüber Einzelhändler, Einzelhändler gegenüber Endverbraucher. Für Gas, Strom, oder wie im Gerichtsurteil in Berlin, für Betriebskosten wie Bewachungspersonal.
ich verbleibe