Ich habe viel Beiträge gelesen und Tipps hier geholt. Für meine Reklamation habe das Musterschreiben genommen.
Zusätlich habe ich noch zwei Anmerkungen von mir mit eingebracht:
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1.
Außerdem möchte ich die Erklärung von Ihnen, wie sie in der Zeit vom 01.07.05 - bis 08.09.05 auf eine Zählerdifferenz von 340 kommen um diese dann mit Ihren ab dem 01.07.2005 erhöten Preis zu berechnen. Ab Mai diesen Jahres bis heute 26.09.05 waren wir fast nicht zu Hause. Das belegt auch die Zählerdifferenz von 08.09.05 bis heute von 12832 auf 12846 = 14
2.
Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen und auch meine Zahlungen seit dem 21.09.2004 an Sie zu überprüfen, denn laut Kontoauszug und Empfangsbest. wurden an Sie folgende Zahlungen entrichtet: 21.09.04 Bareinzahlung 168,00 Euro + 6 Euro Mahngebühr, 07.10.04: 113,13 Euro, 15.10.04: 177,57 Euro, 18.11.04: 169,00 Euro, 06.01.05: 169,00 Euro, 08.02.05: 170,00 Euro, 16.02.05: 170,00 Euro, 11.03.05 170,00 Euro, 05.04.05 170,00 Euro, 04.05.2005: 170,00 Euro, 31.05.05: 170,00 Euro, 01.07.05: 170,00 Euro, 29.07.05: 170 Euro = 2165,7 Euro - 363,93 Ratenzahlung.
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Zur Antwort habe ich erhalten, Text ist nicht von mir verändert worden, sondern orginal abgeschrieben:
Stadtwerke Chemnitz AG
Sehr geehrte Frau P.
Ihr Schreiben haben wir am 29.09.2005 erhalten. Danke, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben.
Zunächst zur Preisbildung: Erdgas steht im scharfen Wettbewerb mit anderen Energieträgern. Der deutsche Gesetzgeber hat deshalb aus gutem Grund auf eine staatlien Preisaufsicht verzichtet. Wir selbst sind am die Verträge mit unseren Vorlieferanten gebunden, die Preisgleitklauseln enthalten.
Steigen also auf dem Markt die Preise für Heizöl, so folgen mit einer gewissen Verzögerung die daran gekoppelten Preis für Erdgas. Ein Beispiel: Im Oktober 2004 kostete das leichte Heizöl 30,17 Euro pro Hektoliter, am 01.07.2005 schon 38,47 Euro pro Hektoliter, also 27,5 Prozent mehr. Eine solchen Preisanstieg können wir trotz sehr energischer betrieblicher Kostensenkung einfach nicht auffangen.
Mit Ihrem schreiben haben Sie die Einzugsermächtigung auf die bisherigen Preise beschränkt. Da wir dies datentechnisch jedoch nicht realisieren können, mussten wir die bisherige Einzugsermächtigung löschen. Da Änderungsschreiben liegt deshalb bei.
Des Weitern berufen Sie sich auf das Urteil des BGH vom 30.04.2003, Az. VIII ZR 279/02 mit Hinweis auf §30 AVB. Eine Zahlungskürzung ist nach § 30 AVBGas nur bei offensichtlichen Rechnungsfehlern zulässig. \"Billigkeit\" oder \"Angemessenheit\" eines Preises benennen unseres Erachtens einen anderen Sachverhalt. Im Übrigen bezieht sich jenes BGH-Urteil auf den Wasserbereich. Jüngste Landgerichtsureile bestätigen das.
Wir verstehen völlig den Wunsch, die eigenen Ausgaben sorgfältig unter Kontrolle zu halten. Zudem schätzen wir Sie als Kunden. Prüfen sie deshalb bitte, ob Sie statt einer Zahlungskürzung Ihre Interessen nicht besser mit einer Bezahlung unter Vorbehalt wahren wollen. Dadurch können Sie Ihr Risiko mindern, ohne Ihren Rückerstattunsanspruch im Falle einer behördlichen oder kartellrechtlichen Entscheidung aufzugeben. Ihre Entscheidung erbitten wir bis zum 26.10.2005.
Bei einer Bezahlung unter Vorbehalt könnten wir Sie datentechnisch wieder als Abbucher aufnehmen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie diese Bequemlichkeit weiterhin wünschen.
Zu dem auf Ihrer Rechnung vom 19.09.2005 ausgwiesenen Zählerstand zum 30.06.2005/01.07.2005 möchten wir Ihnen folgende Informationen übermitteln:
auf Grund dessen, dass Zählerstände nicht bei jeder Tariferhöhung abgelesen werden können, erfolgte zum 30.06.2005 eine maschinell Schätzung durch unser Abrechnungssystem. Diese Verfahrensweise ist auch in der Verordnung über Allgemeine Versorgungsbedingungen § 20 geregelt. Die Berechnung des Gasverbrauches erfolg dabei über eine im System gepflegte Wichtungstabelle, welche die Tagesmitteltemperaturen berücksichtigt.
Des Weitern baten Sie in Ihrem Schreiben um Prüfung der von Ihnen getätigten Zahlungen seit dem 21.09.2004. Diese Prüfung wurde unsererseits vorgenommen. Wir können Ihnen die diesbezüglichen Zahlungseingänge hiermit bestätigen.
Abschließend möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, das Sie nunmehr in unseren Daten als Barzahler geführt werden. Aus diesem Grund besteht auf Ihren Vertragskonto momentan eine offene Forderung in Höhe von 400,36 Euro, welche aus Ihrer letzten Turnusabrechnung vom 19.09.2005 resultiert. Wir bitten Sie, diese Turnusabrechnung bis spätestens 19.10.2005 zu begleichen.
Für weiter Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Kundenhotline unter 525 25 25 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Ich komme mir verspottet \"guter Kunde\", veralbert \"aus datentechnischen Gründen wird Einzugsermächtigung gelöscht\", \"Wichtungstabelle, welche die Tagesmitteltemperaturen berücksichtigt\", es war Hochsommer, wer benutzt da seine Heitzung?, erpreßt: \"behördliche oder kartellrechtliche Entscheidung\" und nicht für voll genommen \"Wir haben Ihre Einzahlung geprüft\" vor. Ich habe viel mehr eingezahlt, als mir in der Turnusabrechnung (Jahresendabrechnung) angerechnet wurde.
Wer kann mir nun noch ein paar Tips geben wie ich mich verhalten soll, was ich darauf Antworte?