Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Homburg

Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg

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gertraud.ch.steger:
Hallo Herr Cremer, hallo Herr Fricke,
danke nochmals für Ihre Antworten.
Mittlerweile habe ich rechtsanwaltliche Hilfe über die Rechtsschutzversicherung; und diese wickelt nun den ganzen Schriftverkehr  mit den Bad Homburger Stadtwerken ab. Meine Rechtsanwältin hat zunächst telefonisch einen Aufschub von 14 Tagen erwirkt bezüglich des angedrohten Gaslieferungsstopps (Frist war 11.07.06 für mich, Außenstände zu zahlen, was ich natürlich verweigert habe, da diese auf den unbilligen Gaspreiserhöhungen beruhen), und der Einleitung von Mahnverfahren.
Kann kam zunächst ein Schreiben zur Kontenklärung: Die Stadtwerke stellten dar, was ich bisher gezahlt hätte, und ihre Forderungen gegenüber: Differenz 499.-€; dann schickte ich meinen Beitrag zur Kontenklärung mit Verweis auf meine Abbuchungen: Differenz aufgrund zurückgehaltener Beträge wegen unbilliger Erhöhungen: 279.-€, und das seit Oktober 2005.

Danach hatte meine Rechtsanwältin den ganzen bisherigen Schriftwechsel durchgearbeitet und schickte ein gepfeffertes Schreiben an die Stadtwerke, in dem sie meinen Standpunkt noch einmal mit juristischen Verweisen und Gerichtsurteilen unterfütterte und nochmals den 2 Gaspreiserhöhungen (ab morgen sind es 3, insgesamt über 30% innerhalb 10 Monaten!) widersprach in meinem Namen, und eine schriftliche Bestätigung seitens der Gaswerke forderte, daß künftig von der Forderung der erhöhten Gaspreise abgesehen werde, da diese unbillig seien.
 
Bisher ist keine Antwort seitens der Stadtwerke Bad Homburg hierauf eingetroffen; lediglich einem Zeitungsartikel war zu entnehmen, daß ab 01.08.06 eine neue Gaspreisanhebung von diesmal 8% vorgenommen werde. Glücklich der, der Zeitung liest.

Meine Rechtsanwältin schlug vor, eine negative Feststellungsklage zu erheben; das heißt, ich würde nun aktiv werden und meinerseits die Stadtwerke verklagen mit dem Ziel, daß vor Gericht nun entweder die Billigkeit der Gaspreise bewiesen werde oder die Forderungen an mich wegen erhöhter Gaspreise endgültig fallen gelassen werden sollten.

Mein Standpunkt ist allerdings eher der, mich im Zweifelsfall selbst von den Stadtwerken verklagen zu lassen, wobei ich nach all dem, was ich bisher im Forum und in den Medien mitbekommen habe, nicht glauben kann, daß die Stadtwerke dies so locker tun - theoretisch müssten sie ja in Beweisnot sein.
Außerdem befürchte ich, den übrigen Bad Homburger Gasrebellen, falls es sie noch gibt (habe immer noch keinen Kontakt ) im Fall eines ungünstigen Urteils zu schaden durch eine Steilvorlage für die Stadtwerke.

Was meinen Sie dazu - ? Bisher habe ich meine Rechtsanwältin darüber informiert, daß ich gerne abwarten würde; und erst bei ernsthaft zu erwartendem Ärger vor Gericht zu ziehen.

Gruß G. Steger

Cremer:
@gertraud.ch.steger,

warten Sie ruhig ab, ob die SW klagen werden.

Es ist der sichere Weg !!

Der andere Weg muss sehr stichfest sein, sonst unterliegt man.


Die Differenz aus der letzten Jahresrechnung ist bei meinen Stadtwerken Kreuznach 650 € , in der anderen Liegenschaft 405 €. Bis heute sind nach Ansicht der SW 1420 und 1405 € aufgelaufen, passieren tut nichts, obwohl seinerzeit der Geschäftsführer live im Fernsehen mir verkündete, dass wenn 600€ überschritten sind, er klagen wird, weil dann revisionsfähig.

Zwischenzeitlich habe ich die SW KH aufgefordert,, die Beträge aus 2005 auszubuchen.

Ich versuche alles mögliche zu erreichen, so auch hier die öffentliche Anprangerung der SW Kh zu jeder Möglichkeit, dass die SW KH klagen werden/sollen, aber der Geschäftsführer tut nichts.

Free Energy:
Hallo,

Eine negative Feststellungsklage ist sehr gefährlich, schauen Sie mal hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=12759#12759

Ich würde lieber so verfahren:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3796 8)

Gruß

Free Energy

RR-E-ft:
@FreeEnergy

Weil die Darlegungs- und Beweislast bei einer negativen Feststellungsklage die gleiche ist wie bei einer Zahlungsklage des Versorgers, besteht kein wesentlicher Unterschied hinsichtlich einer Gefährlichkeit.

Eine solche Aussage lässt sich deshalb nicht rechtfertigen.

Nur muss man eine Aktivklage eben vorfinanzieren und kann im übrigen darauf hoffen, dass der Versorger sich sonst ggf. gar nicht zu klagen getraut. Dann lebt man länger mit der Ungewissheit.

Da sich eine Zahlungsklage (egal von welcher Seite) nur auf zurückliegende, bereits abgerechnete Zeiträume  bezieht, hat dem gegenüber eine Feststellungsklage eine größere Reichweite, weil sie zugleich auch in die Zukunft wirkt und Rechtssicherheit schaffen kann.


Das muss man also selbst abwägen.

Generell gilt, dass es leichter ist, einen Anspruch abzuwehren, als einen solchen aktiv zu verfolgen. Das liegt in der Natur der Sache.

Wer unbedingt (jetzt schon) Klarheit haben und nicht weiter mit der Ungewissheit leben möchte, wäre (nach Zahlungskürzungen) auch eine Feststellungsklage verwiesen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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