Energiepreis-Protest > Stadtwerke Bad Homburg

Androhung Gaslieferungs-Stopp Stadtwerke Bad Homburg

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gertraud.ch.steger:
Hallo liebe Mitstreiter,
seit Oktober 2005 streite ich mich nun mit den Stadtwerken Bad Homburg um die (inzwischen 2xlige) Erhöhung der Gaspreise.
Nach Verbraucherschutz-Musterbrief habe ich bereits im Oktober kurz nach der ersten Gaspreiserhöhung Widerspruch nach BGB §315 eingelegt; viele Briefe haben bisher hin-und hergewechselt (natürlich per Einschreiben mit Rückschein); meine Einzugsermächtigung habe ich gleich nach dem von mir zwar verweigerten, aber dennoch erfolgten Abzug des erhöhten Monatsabschlags gekündigt; die Rückholgebühr wurde mir zwar in Rechnung gestellt seitens der Stadtwerke, von mir jedoch nicht bezahlt.
Auch die Jahresabrechnung 2005 habe ich nach den alten Preisen neu berechnet, ebenso das mir zustehende Guthaben aus 2005 wegen Minderberbrauchs 2005; auch die neuen fälligen Monatsabschläge 2006  nach den alten Preisen errechnet und jeweils überwiesen.
Bereits im April schickten mir die Stadtwerke die erste Mahnung; ich begründete nochmals ausführlich schriftlich meinen Widerspruch und die Weigerung, die erhöhten Gaspreise nachzuzahlen bis zur gerichtlichen Klärung nach §315 BGB; nun habe ich die 2. Mahnung der Stadtwerke erhalten mit der Androhung, die Gaslieferung einzustellen bzw ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen.

Frist läuft nun bis 11.07.2006.

Was tun? Erneuter Widerspruch etc meinerseits hilft wahrscheinlich wenig, da ich diesen in fast jedem meiner bisherigen Schreiben schon eingelegt habe.

Es gibt in Bad Homburg lt eines länger zurückliegenden Zeitungsartikels eine Organisation zum Boykott der Gaspreiserhöhungen, zu der ich aber keinen Kontakt aufnehmen konnte: Adresse/Tel fehlt mir.

Die Frist läuft, und klein beigeben möchte ich nicht.
Wer kann mir raten?

Grüsse Gertraud

Cremer:
@gertraud.ch.steger

Nun warten Sie mal ab, ob was passiert.

Ich glaube garnichts!!

Zwischenzeitlich können Sie hier im Thread mal aus den vergangene 4 Wochen(viel Arbeit :cry: ) die einzelnen Themen und Antworten lesen.

Gibt viel Info her und beantwortet das eine oder andere.

Lesen Sie im Energienetz ebenso.

Rate Ihnen mal die Suchfunktion nach verschieden Begriffen zu nutzen und sich umfassend "schlau machen".

Bei mir schicken die SW KH monatlich eine Zahlungsaufforderung und eine Mahnung. Die Forderungshöhe laut SW sind bereits auf 1200 € aufgelaufen, darin enthalten 650€ aus Nachforderung der Abrechnung 2005. :D

gertraud.ch.steger:
Hallo Herr Cremer,
lieben Dank für schnelle Antwort. (Auch in Stadt/Versorgungswerke-Abt.).
Hatte mich vor langer Zeit im jetzt "alten Forum" umgesehen, über dieses dann auch nach Musterbrief-Link; nach diesem Widerspruch eingelegt (fast wörtlich abgeschrieben).
Leider habe ich mich im "neuen" Forum zunächst etwas dumm angestellt, danke für Geduld. Inzwischen habe ich mich etwas umgesehen.

Bisher keine Rückmeldung von der Organisation Bad Homburg.

Aber Rückmeldung von meiner Rechtsschutzversicherung: die für Wohnungsschutz zahlt auch für diese Angelegenheit.
Wende mich nach weiterem heutigem Schreiben an Stadtwerke (Widerspruch Mahnung, Hausverbot bezüglich Gaslieferungsstopp, falls keine Rücknahme der Drohung und Mahnung),  an Rechtsanwalt und lasse diesen weitere Schritte unternehmen; trotz der beruhigenden Antwort, daß in vielen Fällen trotz Drohung kein Gaslieferstopp eingetreten ist, möchte ich nicht gern die Erste sein, die vom Gegenteil berichten muß.

Werde hier im Forum über weiteren Ablauf berichten, falls etwas von allgemeinem Interesse für die Mitstreiter anliegt.

Nochmals dankeschön!

Grüsse Gertraud

Cremer:
@gertraud.ch.steger

nun lesen Sie mal meinen ersten Satz:

Abwarten.

Sie brauchen noch keinen Anwalt.

Hausverbot könnten Sie vorsichtshalber erteilen, ist aber m.E. auch noch nicht nötig.

Das ist alles "Säbelrasseln"

RR-E-ft:
@Cremer

Mancher hat getrost abgewartet, ist gar in den Urlaub verreist und war dann überrascht.

Wenn erst einmal gesperrt ist, ist es ungleich schwerer !!!

Man denke nur an den Beschluss des LG München I.

Wer dann erst wochenlang darum streiten muss, wieder versorgt zu werden, für den mag das keine schöne Erfahrung sein.

Was in kühler Jahreszeit mit einer Wohnung ohne Heizung passiert ist auch allgemein bekannt, immerhin gibt der Mensch genug Feuchte an seine Umwelt ab.


Die Überraschung mag noch größer sein, wenn man zum Herbstanfang aus warmen Gefilden zurückkehrt und sich noch nach etwas Wärme sehnt.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, die Deckung gibt, sollte natürlich einen Anwalt beauftragen, und diesen vorsorglich (Fristen) zum Prozessbevollmächtigten bestellen.

Nicht alle Versorger sind so betulich wie die Stadtwerke Bad Kreuznach.




Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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