Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
AGB für Erdgas-Tarife gesucht
Christian Guhl:
Ich suche die Vertragsbedingungen zu den Erdgastarifen "Classic" und "Comfort".Trotz mehrmaliger Aufforderung weigert sich Eon-Avacon mir die AGB für diese Tarife auszuhändigen.
Nach ihrer Auskunft habe ich 2003 einen Vertrag über den Tarif "Comfort" abgeschlossen, mir liegt allerdings nichts vor. Eine Kopie will man nicht herausgeben. Im gesamten Bekanntenkreis ist niemand der die Vertragsbedingungen hat.
Wenn jemand einen Vertrag über diese Tarife hat, möchte er sich bitte melden. Unter Punkt 4 soll die Vorgehensweise bei Preiserhöhungen geregelt sein.
Monaco:
@Christian Guhl
Vermutlich gibt es gar keine "eigenen" AGB für die Gasversorgung durch ihren Versorger. Auch ich glaubte zunächst, dass es irgendeine spezifische Vertragsgrundlage gibt. Offenbar leider Fehlanzeige.
Unser Versorger (MITGAS) stützt sich auf folgende Vertragsgrundlagen:
AVBGasV
Ergänzende Bedingungen (hier geht es vornehmlich um Hausanschlüsse)und
Bedingungen für spezielle Sondertarife (Erteilung Einzugsermächtigung, Vertragslaufzeiten etc., die relativ kurz gehalten auf dem entsprechenden Antrag abgedruckt sind)
Eine Preisanpassungsformel (außer der wohl unwirksamen in der AVBGasV) konnte ich nirgens finden.
Offensichtlich hat Ihr Versorger nun das gleiche Problem - und möchte Sie natürlich nicht mit der Nase darauf stoßen.
Falls es Sie interessiert, hier der Link zu den entsprechenden Bedingungen der MITGAS: http://www.mitgas.de/presseservice/downloadbereich.php
Eine andere Erklärung hätte ich jedenfalls auch nicht parat.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@christian guhl,
auch ich schließe mich Monaco an.
Bei den SW KH gibt es keine eigenen AGB\'s.
Nur im Bereich "Energieclub" und "Sondervertrag A" gibt es "ergänzende Bestimmungen".
Da stand sogar früher drin, dass die AGBGasV sogar nicht gilt.
Wurde letztes Jahr geändert, nach dem ich auf ein Schreiben der SW, worin sich diese auf die AVBGasV bezogen hatten, geschrieben habe, dass für mich als Gas-Sondervertragskunde A diese AVBGasv nicht gilt.
Christian Guhl:
Danke für die Antworten.
Mir wurde von Eon-Avacon bisher mitgeteilt, daß ich am 01.10.2003 einen Vertrag unterschrieben haben solle (davon ist mir nichts bekannt) und auf der Rückseite in den Bedingungen wäre unter Punkt 4 die Vorgehensweise bei Preisanpassungen geregelt.
Hab heute noch einmal mit Fristsetzung die Zusendung einer Vertragskopie gefordert. Komisch kommt mir vor, das im gesamten Bekanntenkreis kein Mensch eine Kopie des Vertrages hat und alle nach den genannten Tarifen beliefert werden.
Fidel:
Moin:
@Christian Guhl
--- Zitat ---
Nach ihrer Auskunft habe ich 2003 einen Vertrag über den Tarif "Comfort" abgeschlossen, mir liegt allerdings nichts vor. Eine Kopie will man nicht herausgeben. Im gesamten Bekanntenkreis ist niemand der die Vertragsbedingungen hat.
--- Ende Zitat ---
Ich bin wie Sie "Kunde" bei der E.ON Avacon. Ich behaupte einmal, dass es wohl im gesamten Versorgungsgebiet dieses EVU keinen Energieabnehmer gibt, der explizit einen Vertrag über die Tarife "Comfort" oder "Classic" abgeschlossen hat.
Die Einstufung, welche Tarifvariante angewendet wird, erfolgt allem Anschein nach auf Basis zurückliegender oder hochgerechneter Verbrauchswerte eines Abnehmers.
Nachdem eine solche Einstufung dann vorgenommen wurde, kümmert sich E.ON Avacon nicht weiter darum, ob der Kunde im Laufe der Zeit mit einem anderen Tarif besser dastünde. Jedenfalls schließe ich dies aus dem Fall von jemandem aus meinem Bekanntenkreis. Derjenige wurde als Stromverbraucher im Tarif "Akzent" eingestuft. Aufgrund seines geänderten Verbrauchs hätte er sich jedoch mittlerweile mit dem Tarif "Classic" besser gestanden.
Wie gesagt: der einzige Fall, den ich selbst kenne. Von daher also nicht repräsentativ.
Derjenige hatte übrigens keine Lust, sich deswegen mit der E.ON Avacon ins Benehmen zu setzen. Ist doch schön, wenn man zuviel Geld hat ;-)
Gruß
Fidel
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