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Autor Thema: androhung von sperrung der energieversorgung  (Gelesen 7286 mal)

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Offline wischi

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androhung von sperrung der energieversorgung
« am: 27. Juli 2006, 18:28:49 »
hallo,
ich habe da mal ne frage:
aufgrund von unsachgemäßem umgang mit ernergie,haben wir für das letzte jahr eine sehr hohe(2450€) nachzahlungsforderrung.die summe beinhaltet gas,strom u.s.w.
das geht soweit ja auch i.o. also haben wir eine ratenzahlung abgemacht,wobei rwe auf eine relativ hohe rate bestand,damit die summe bezahlt ist wenn der die neue jahresrechnung fällig ist.strom,gas und so weiter liefen auf dem namen meiner frau.ich sagte denen von rwe auch das wir sehr hohe belastungen haben und das wir das eventuell nicht zahlen können,was denen aber schlichtweg egal war.
da ich mir dachte, das das was nun eingetreten ist,passiert(wir konnten eine rate nicht zahlen und rwe will die gesammte restsumme von ca.1800€,ansonsten sperrung)habe ich zum 1.6.06 den stromanbieter gewechselt und bei yellow auf meinem namen einen stromvertrag geschlossen und wir beziehen von dort auch strom.
nun meine frage:wenn wir die 1800€ nicht zahlen können,was der fall ist,werden sie auf sperrung der lieferrung an meine frau bestehen.können die mir dann den strom den ich von yellow beziehe auch sperren ?
oder zum beispiel den stromzähler ausbauen?
wie soll ich mich verhalten ?
bitte dringend um antwort.
mfg wischi

Offline RR-E-ft

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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #1 am: 27. Juli 2006, 19:04:30 »
@wischi

Wenn man keinen Strom beim örtlichen Versorger bezieht, kann dieser auch kein Zürückbehaltungsrecht ausüben und die Versorgung also nicht sperren.

Zudem ist ja der eigentliche Stromlieferant aufgrund des bestehenden Stromlieferungsvertrages zu seinen Lieferungen verpflichtet, hat auch kein Zürückbehaltungsrecht, wenn dessen Rechnungen bezahlt sind.

Allenfalls im Kleingedruckten könnte von einer Zusammenarbeit der beiden die Rede sein, wäre jedoch unter Wettbewerbern auch schon ungewöhnlich.

Grundsätzlich also keine Stromsperre.

Das Forderungen nicht beglichen werden, ist ein normales wirtschaftliches Risiko jedes Unternehmens, welches in der Regel auch schon in die Preise einkalkuliert wird. Zudem wäre ein Zürückbehaltungsrecht sinnlos, weil sich die Forderung durch die weiteren Stromlieferungen eines Dritten schon nicht erhöhen können.

Sie haben also den richtigen Weg gewählt, um aus der Misere zu kommen.

Man kann nun auf Zahlung klagen. Immerhin haben wurde die offene Forderung bereits anerkannt und Fälligkeit liegt auch vor.

Vollkommen normal.


Kurzum:

Wer keinen Strom (mehr) liefert, kann auch keine Lieferung (mehr) einstellen.

Es ist so ähnlich wie die Drohung an kleine Kinder, sie müssten zur Strafe barfuß zu Bett gehen.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline wischi

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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #2 am: 28. Juli 2006, 05:38:56 »
hallo,
danke für die schnelle antwort.
das heißt das rwe nur noch das gas abstellen kann. gibt es vieleicht noch eine möglichkeit das man das verhindern kann ? denn grundsätzlich bin ich zahlungswillig,nur kann ich die hohen raten nicht zahlen. den mon. abschlag habe ich gezahlt. laut rwe gibt es keine möglichkeit. est nach sperrung wäre eine weitere abzahlung möglich.
danke im voraus.
mfg wischi

Offline Cremer

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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #3 am: 28. Juli 2006, 10:57:36 »
@wischi,

RWE wird sich jetzt am Gas schadlos halten. Da kann also eine Sperre kommen. Haben Sie zwischenzeitlich die vereinbarte Ratenzahlung wieder aufgenommen?

Aber Achtung,
Ist dem RWE-Bereich, welche ggf. die Sperrung ausführt  bereits bekannt, dass Sie für Strom den Lieferanten gewechselt haben?
Da wird der Sperrmonteur vor der Tür stehen. Sie müßen diesen nicht reinlassen und verweisen darauf, dass Sie den Stromanbieter gewechselt haben.
MFG
Gerd Cremer
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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #4 am: 28. Juli 2006, 11:28:52 »
@Cremer

Eine bereits hinfällig gewordene Ratenzahlungsvereinbarung (Verfallklausel) kann man nicht wieder aufnehmen.

Scheint so, als wenn das Gas gesperrt werden kann.

Aber Gas lässt sich ja zur Not durch andere Energieträger ersetzen.

Es ist nicht ersichtlich, wie man Fremdkunden sperren kann.

Dann könnte yello ja auch Kunden sperren lassen, die zurück gewechselt sind.

Schon mal davon gehört?

Wohl kaum.

Offline wischi

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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #5 am: 28. Juli 2006, 17:30:48 »
hallo,
danke für die antworten.
das gas gesperrt wird war schon klar.es ist die rate für diesen monat gewesen,die anfang des monats fällig war.laut rwe gibt es nun keine möglichkeiten mehr,außer alles seinen gang gehen zu lassen.nun denn,werde ich mir zum winter meine propangasöfen vom campingplatz holen und meinen  durchlauferhitzer zum duschen.werde dann allerdings die abschläge an yellow erhöhen. sorgen bereitet mir nur das ich die summe nicht bis zum winter komplett bezahlt haben werde und deshalb habe ich angst,das mir die wasserleitungen(heizung u.s.w.) einfrieren.ich wohne ein einem einfamilienhaus zur miete. da werde ich dann wohl meinen vermieter informieren müssen.könnte mir vieleicht einer der herren sagen , ob mein vermieter mir deswegen den mietvertrag kündigen kann,da ich ja für den erhalt des hauses sorgen muss.erwähnt werden sollte vieleicht noch,das die heizung im keller sehr alt ist und 12 % des gases unverbrannt durch den schornstein gehen,was laut rwe ca. 300€ im jahr ausmacht.sie läßt sich auch nicht mehr einstellen und der schornsteinfeger ließ es mit der bemerkung durchgehen,das da was gemacht werden müßte. der heizungsmonteur sagte in meinem beisein zum vermieter solange der schornsteinfeger noch unterschreibt.......der muss es ja auch nicht zahlen !!! sollte sich mein vermieter  mal gedanken machen über heizmethoden ohne gas und oel.
mfg wischi

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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #6 am: 28. Juli 2006, 17:43:43 »
@wischi

Sonst noch irgend welche Probleme, die hier ganz dringend zur Klärung anstehen könnten?  :oops:

Man sollte einfach mal abwarten, ob man nicht zum 01. Oktober den Gasversorger wechseln kann.

Vollmundige Versprechungen gibt es ja zur Genüge und 01. Oktober ist ja kein 01.April.

Offline wischi

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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #7 am: 28. Juli 2006, 17:48:42 »
hallo,
sorry wenn ich was schreibe ,was hier nicht rein gehört.
mfg wischi

Offline Cremer

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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #8 am: 28. Juli 2006, 21:47:24 »
@wischi,

Sie müssen schon mit der Mietsache pfleglich umgehen, d.h. wenn Sie nicht heizen und deswegen gibt es einen Schaden, dann haben Sie diesen zu vertreten.
MFG
Gerd Cremer
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androhung von sperrung der energieversorgung
« Antwort #9 am: 29. Juli 2006, 12:57:04 »
@Cremer

Naturlich weist man darauf hin, wenn man selbst Vermieter ist.

Aber was sollte sich nun konkret daraus ergeben?

Hat doch mit dem Zahlungsprotest überhaupt nichts zu tun.

 

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