@chris-robby
Ein Vertrag besteht grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien.
Fällt eine Vertragspartei weg, ist auch der Vertrag beendet.
So wird EWE den Vertrag auch nicht etwa mit einer Erbengemeinschaft fortsetzen wollen. Eine solche könnte über Kontinente verteilt sein und niemand könnte allein verfügen, sondern immer nur die Gesamthand.
Die Frage ist also nicht, wie man aus dem Vertrag rauskommt, wenn man in diesen ggf. nie selbst reingekommen war.
Sollte die Anlage im Eigentum der EWE stehen, kann man diese auffordern, die Anlage abzuholen und hierfür eine Frist setzen, danach ggf. Einlagerungskosten berechnen.
Ggf. sollte man den Vertrag und erbrechtliche Konsequenzen von einem Anwalt prüfen lassen.
Bitte den anderen Thread dazu löschen!!!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt