Die Klausel in den Verträgen besagt, - und das wurde seinerzeit wahrscheinlich aus Gründen des Verbraucherschutzes so gewollt - dass der Verbraucher nicht auf Gedeih und Verderb dem Leiferanten ausgeliefert ist. Er kann, wenn er den Markt kennt, sich ein günstigeres Angebot einholen und diesen Preis bei seiner Vertragsfirma reklamieren. Das steht so ähnlich in den Verträgen, um dem Kunden eine Freiheit zu suggerieren, die er nun faktisch nicht mehr hat.
Das Gerichtsurteil aus dem letzten Jahr bestätigt ja die Vertragleiferanten als Eigentümer der Tanks nur darin, dass da kein anderer reintanken darf. Gewährleistung, etc. werden da angeführt. Vielleicht insofern verständlich, dass ja niemand von uns will, dass ein anderer so einfach unsere Sachen nutzt.
Mit der lapidaren Erklärung, dass man einen eigenen Tank besitze ist es nun nicht mehr getan. (Wobei viele Gaskunden wirklich der Meinung waren,sie hätten mit dem Tank irgend ein Eigentum erworben.)
Nun wäre es dennoch möglich, auf diese Wettbewerbsklausel zu pochen. Dazu hat das Gericht meines Wissens ja nichts gesagt.
\"Liebe Vertragsfirma, ich habe hier ein Angebot von 28 Cent je Liter, ihr bietet mir 33 Cent an. In meinem Vertrag steht, wenn ein anderer....... Also bitte laßt mich dort tanken (schriftliches Einverständnis) oder gebt mir denselben Preis\" So könnte das etwas einfach ausgedrückt lauten.
Was passiert aber dann?
Gut vorzustellen ist, vor allem, wenn sie entsprechend energisch auftreten und auf den Vertrag pochen, dass die Vertragsfirma ihnen dann zum Preis des freien Händlers ihren Tank füllt. Der freie Händler bekommt dasnn wieder einmal die Rolle des \"Preisdeppen\" in diesem Spiel. er bietet eigentlich eine guten Preis, das Geschäft macht aber dann ein anderer. Wen wundert es dann, dass diese freien Händler in diesem Spiel nicht mehr mitspielen wollen, wei sie doch immer verlieren.
Also kurz: kündigen sie. Etwaige Schwierigkeiten dabei wurden bei allen, die diesen Schritt getan haben immer aus dem Weg geräumt. Ich kenne keinen, der diesen Schritt je bereut hätte.
Wichtig: treten sie energisch auf. Weisen sie darauf hin, dass sie ihren Fall mit den Fachleuten des Bundes für Energieverbraucher besprochen haben und dass sie mit keiner Faser ihres Herzens bereit sind, auch nur einen Schritt zurückzuweichen.
Überlegung: warum wollen sie als Kunde bei einem Anbieter bleiben, der ihnen in der Vergangenheit nie oder erst immer dann einen akzeptablen Preis geboten hat, wenn ein freire Händler gezeigt hat, wo die Preise liegen. Kundenfreundlich ist das nicht! Was hätten sie berappen müssen, wäre da nicht immer ein freier Händler im Spiel gewesen. Rechnen sie das einmal für die letzten Jahre nach, dann fällt ihnen der Schritt weg von dem Vertragsanbieter sicherlich viel leichter. Oder noch schlimmer, sie ärgerns sich grün und blau, dass sie das nicht schon vor Jahren getan haben.