Jeder ist aufgefordert, seinen Gasversorger schriftlich darauf hinzuweisen, dass neue Bezugsverträge nicht ohne öffentliche Ausschreibung abgeschlossen werden dürfen, so wie es sich für einen Wettbewerb geziemt:
Der kleine Hunger und die große GierEntsprechende Ausschreibungen unter Beachtung des Vergaberechts sind europarechtlich zwingend durchzuführen.
Die rechtswidrige freihändige Vergabe zieht Schadensersatzansprüche nach sich.
Von einem solchen Wettbewerb profitieren alle Verbraucher.
Die Folge ist Transparenz.
Bis zum Neuabschluss muss es bei Interimsverhältnissen verbleiben.
Jetzt darf es nicht erst zu einer neuen Kungelrunde der Branche und somit zu berüchtigten "
gaswirtschaftlichen" Lösungen kommen.
Offenheit und Transparenz sind gefragt und gefordert.
Das ist zugleich die neue Front:
Wurden Bezugsverträge nicht ordnungsgemäß unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen vergeben, kann
ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Bezugspreise
überhöht sind und deshalb keiner energiewirtschaftlich- rationellen und effizienten Betriebsführung entsprechen, also auch nicht vollständig in die Verkaufspreise einfließen dürfen !!!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt